MÜNCHEN / OBERLAND Das bayerische Wirtschaftsministerium fördert ab 1. März 2024 die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau sowie Miesbach im Bereich Landesentwicklung – Regionalmanagement. Die vier Landkreise wollen künftig bei Mobilität und Siedlungsentwicklung enger zusammenarbeiten. Staatssekretär Tobias Gotthardt hat am Montag, den 11. März, den verantwortlichen Landräten und Bürgermeistern den Förderbescheid übergeben: „Grad in schwierigen Zeiten gilt: Kooperation ist das neue Erfolgsmodell. Es freut mich, dass vier Landkreise zusammen die Region voranbringen wollen. Viele Herausforderungen der Landesplanung lassen sich nur gemeinsam angehen. Das Projekt im bayerischen Oberland ist deshalb ein ein Leuchtturmprojekt für eine landkreisübergreifende Zusammenarbeit und Problemlösung.“
Die vier Landkreise unter Federführung von Bad Tölz-Wolfratshausen wollen besonders im Hinblick auf die zunehmende Verkehrsdichte sowie das Siedlungsflächenwachstum regionsweite Projekte entwickeln. Dafür haben sie im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung-Regionalmanagement vom bayerischen Wirtschaftsministerium einen Beitrag von 50.000 Euro erhalten, bei einem Fördersatz von 70 Prozent. Die Förderdauer beträgt ein Jahr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Strategieentwicklung planen die Landkreise ein regionsweites Regionalmanagement zur Umsetzung der erarbeiteten Projekte. „Mit unserer Förderung unterstützen wir Kreise und Kommunen dabei, sich eigenverantwortlich zu entwickeln. Durch die fachübergreifenden Netzwerke können Potenziale der Teilregionen optimal genutzt werden. Im bayerischen Oberland sehen wir jetzt, wie sinnvoll und nachhaltig Landesentwicklung und regionale Eigenverantwortung betrieben werden kann“, so Gotthardt.
Das bayerische Wirtschaftsministerium fördert derzeit rund 65 regionale Initiativen im Bereich Regionalmanagement und -marketing in ganz Bayern.
Ansprechpartnerin:
Franziska Meinl, stellv. Pressesprecherin
Pressemitteilung-Nr. 86/24