MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat sich mit den Vorsitzenden der Regionalen Planungsverbänden sowie ausgewählten Fachstellen zu den aktuellen Planungen und Herausforderungen bei der Erarbeitung der regionalen Steuerungskonzepte Windenergie ausgetauscht. Wichtiges Thema waren die militärischen Einschränkungen. Daher haben unter anderem Vertreter des in Bayern stationierten Militärs teilgenommen.
Hintergrund ist, dass für weite Teile Bayerns Höhenrestriktionen gelten, die auf einer luftverkehrsrechtlichen oder militärischen Einschränkung beruhen. Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Zahl der Windkraftanlagen deutlich zu erhöhen. „Wir haben eine positive Grundstimmung bei der Windkraft und kommen auch gut voran. Nun müssen wir alle an einem Strang ziehen und in engem Schulterschluss an Lösungen arbeiten“, erklärt der Staatsminister.
Aiwanger: „In den kommenden Jahren entscheiden die Regionen, welche Flächen zukünftig für den Ausbau der Windenergie in Bayern zur Verfügung stehen. Sie leisten deshalb einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Energiewende. Dennoch gibt es in vielen Regionen Bayerns Vorhaben, die durch militärische Belange nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden können. Deshalb setzen wir jetzt mit den Bezirksregierungen an den Stabsstellen Energiewende „Koordinatoren Windenergie und Militär“ ein, um den Windkraftausbau im Einklang mit militärischen Belangen zu beschleunigen und die Kommunen und Planern beraten werden."
Noch in dieser Woche findet dazu im Bayerischen Wirtschafts- und Energieministerium ein Gespräch mit den Leitungen der Stabsstellen und Vertretern der Streitkräfte statt, bei dem die Zusammenarbeit besprochen und der Startschuss für die Koordinatoren gegeben wird.
Aiwanger: "Das in Bayern stationierte Militär ist gerade auch in der aktuellen Bedrohungslage Ost für die Landes- und Bündnisverteidigung von elementarer Bedeutung. Deshalb ist es ausdrücklich anzuerkennen, dass die Bundeswehr bereits konkrete Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Hubschrauber-Tiefflugstrecken, Circling-Verfahren und Mindestführhöhen umgesetzt hat, um konkrete Planungen zu ermöglichen. Auch die US-Streitkräfte stehen den Belangen der Windenergie konstruktiv gegenüber."
Der Bund gibt mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für Bayern vor, bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1 Prozent und bis zum 31.12.2032 mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern wurde den Regionalen Planungsverbänden die Aufgabe übertragen, durch Ausweisung von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes wurde für jede Region 1,1 Prozent der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Die Regionalen Planungsverbände sind aber angehalten, angesichts des im WindBG festgelegten weiteren Flächenbeitragswertes bis zum 31. Dezember 2032 von bayernweit 1,8 Prozent der Landesfläche, bereits jetzt über den Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent deutlich hinausgehende Festlegung von Vorranggebieten zu treffen.
Ansprechpartner:
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 88/24