Aiwanger: "Größere Freischankflächen helfen der Gastronomie wieder auf die Beine"

MÜNCHEN Mit sogenannten Schanigärten sollen jetzt möglichst viele Gastronomen von der Öffnung der Außengastronomie bei einer Inzidenz von unter hundert profitieren: „Gottseidank sinken jetzt endlich die Coronazahlen und die Bürger können bald die Außengastronomie wieder genießen. Gastronomen, die bisher nicht über eine Terrasse oder einen Biergarten verfügen, können jetzt unbürokratisch eine Freischankfläche vor der Wirtschaft einrichten. Danke an die Kommunen für die unbürokratische Genehmigung im letzten Jahr, verbunden mit der Bitte, es auch heuer wieder so zu handhaben. Bitte auch an die Anwohner der Biergärten, Straßencafés und Freischankflächen, die zurückkehrende Lebensfreude nicht zu kritisch zu sehen und den Wirten die dringend nötigen Einnahmen zu ermöglichen. Endlich wieder raus und sich in angenehmer Atmosphäre mit Freunden treffen!“, erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. So sollen die kommunalen Verwaltungen in dieser Saison die Neueinrichtung oder Erweiterung von Freischankflächen genehmigen. Das Wirtschaftsministerium hat die Vollzugsbehörden bereits um eine rasche und antragsstellerfreundliche Auslegung der geltenden Bestimmungen gebeten.

 

Volle Unterstützung kommt auch von Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Was wir jetzt brauchen, sind attraktive Innenstädte, in die peu à peu das Leben zurückkehrt. Vor allem die Gastronomie spielt da mit Freischankflächen wie den Schanigärten eine wichtige Rolle. Deshalb machen die Behörden vor Ort Freischankflächen dort, wo keine Konflikte mit der Nachbarschaft zu erwarten sind, einfach und ohne Genehmigungsverfahren möglich. Das ist gut für die Gastronomie und gut für die Bürgerinnen und Bürger, die wieder ausgehen wollen.“

 

Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga Bayern, erklärt: „Zum einen brennen wir darauf, nach über einem halben Jahr Dauerlockdown endlich wieder für unsere Gäste da sein zu dürfen. Zum anderen darf der wirtschaftliche Aspekt nicht unterschätzt werden: Weit über die Hälfte aller gastgewerblichen Betriebe sehen sich aktuell aufgrund der Auswirkungen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht, da hilft jeder zusätzliche Sitzplatz, überlebensnotwendigen Umsatz tätigen zu können. Dabei profitieren Städte und Kommunen gleichermaßen von großzügigen Regelungen. Denn ein florierendes Gastgewerbe ist auch für die kommunale Struktur von großer Bedeutung. So sorgt das Gastgewerbe für mehr Lebensqualität, es beflügelt den regionalen Tourismus und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort.“

 

Ohne Baugenehmigung können normalerweise nur Freischankflächen bis zu 40 Quadratmeter genehmigt werden. Von dieser Regelungen können die Vollzugsbehörden in dieser Sommersaison Abstand nehmen. Die Außengastronomie kann ab Montag, 10. Mai, bei einer Inzidenz von unter hundert für Gäste mit negativem Test, Reservierung und unter den üblichen Hygienemaßnahmen öffnen.

Weitere Informationen zum Baurecht in Innenstädten gibt es einem Flyer des Bauministeriums: flyer-innenstaedte-beleben.pdf (bayern.de)

 

Ansprechpartnerin 

Katrin Nikolaus

Stellv. Pressesprecherin


Pressemitteilung-Nr. 165/21
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