MÜNCHEN Die Auszahlung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe hat begonnen. Heute hat das erste Unternehmen in Bayern die von Bund und Freistaat kofinanzierte Wirtschaftshilfe erhalten. Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Bayerische Härtefallhilfe richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die in ihrer Existenz bedroht sind, aber bisher trotzdem durch das enge Raster der Corona-Hilfen gefallen sind. Die Härtefallhilfe ermöglicht uns, diese Einzelfälle aufzufangen und zu unterstützen. Sie ist somit eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Programmen. Wir prüfen dabei jeden einzelnen Fall, der Hilfe benötigt. Ich freue mich, dass Bayern auch hier zu den ersten zählt und seine Unternehmen und Selbstständigen nicht im Stich lässt. Ich danke der IHK für München und Oberbayern für die Abwicklung der Härtefallhilfe und unserer Härtefallkommission für ihre wertvolle Arbeit. Es wird am Ende bei Einzelfällen bleiben, Härtefallhilfe ist kein Massenprogramm.“
Bislang sind bundesweit und auch in Bayern im Vergleich zu anderen Wirtschaftshilfen wie den Soforthilfen, den November- und Dezemberhilfen und den Überbrückungshilfen wenige Anträge auf Härtefallhilfe eingegangen. Das liegt daran, dass sehr viele Unternehmen Anspruch auf die umfassend angelegte Überbrückungshilfe des Bundes haben. Soloselbstständige wurden bzw. werden vielfach über die Neustarthilfe des Bundes unterstützt. „Dass bisher wenige Betriebe einen Antrag auf Härtefallhilfe gestellt haben, ist ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass Überbrückungshilfe und Neustarthilfe für die meisten greifen und wir – Gott sei Dank – nicht so viele Härtefälle haben. Wer immer noch durchrutscht, der kann Bayerische Härtefallhilfe beantragen“, erklärt Minister Aiwanger.
Pro Antragsteller können über die Härtefallhilfe betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro erstattet werden. Insgesamt stehen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium für das Hilfsprogramm 233 Millionen Euro Finanzmittel zur Verfügung. Anträge werden von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern bearbeitet und der Härtefallkommission vorgelegt. Die Härtefallkommission besteht aus Vertretern der großen bayerischen Wirtschaftsverbände und des Wirtschaftsministeriums. Die Bayerische Härtefallhilfe deckt aktuell den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 ab. Das Bayerische Wirtschaftsministerium plant jedoch eine Ausweitung um drei Monate bis September 2021 und eine Verlängerung der Antragsfrist bis 31. Oktober 2021. Auch der Bund hat kürzlich die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe als sog. Überbrückungshilfe III Plus bzw. Neustarthilfe Plus bis September 2021 verlängert.
Ein Antrag auf Härtefallhilfe kann von einem prüfenden Dritten, z. B. einem Steuerberater, über das länderübergreifende Antragsportal www.haertefallhilfen.de eingereicht werden. Umfassende Informationen zur Bayerischen Härtefallhilfe sind abrufbar unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/.
Ansprechpartner:
Thomas Assenbrunner
stv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 221/21