Aiwanger: "Gezielte Hilfe im Einzelfall kann Existenzen retten"

 

MÜNCHEN  Die Bayerische Staatsregierung hat grünes Licht für die Verlängerung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe gegeben. Der Förderzeitraum umfasst nun auch die Monate Juli bis September 2021 (bisher November 2020 bis Juni 2021). Der Zeitraum der Bayerischen Härtefallhilfe entspricht damit dem der Überbrückungshilfe des Bundes, die als Überbrückungshilfe III Plus ebenfalls bis September 2021 verlängert wurde.

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich für die jetzt beschlossene Verlängerung der Härtefallhilfe stark gemacht: „Mit der Bayerischen Härtefallhilfe fördern wir bisher nicht berücksichtigte Härtefälle, die es trotz Öffnungen und Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe immer noch gibt. Ich bin froh, dass unsere in ihrer Existenz bedrohten bayerischen Unternehmen und Selbstständigen nun über einen längeren Zeitraum die Bayerische Härtefallhilfe beantragen können.“

 

Die Härtefallhilfe fördert Unternehmen und Selbstständige, die aufgrund Corona-bedingter Umsatzeinbrüche in ihrer Existenz bedroht sind, aber bisher keine staatlichen Hilfen bekommen konnten. Erstattet werden betriebliche Fixkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

 

Mit dem Programm wird auch die Antragsfrist der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe um zwei Monate verlängert. Anträge können bis 31. Oktober 2021 über einen prüfenden Dritten, zum Beispiel einen Steuerberater, gestellt werden. Eine eigens einberufene Härtefallkommission entscheidet im Einzelfall über eine Förderung. Die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern ist Bewilligungsstelle und zahlt die Hilfen aus.

 

Weitere Informationen zur Bayerischen Härtefallhilfe bieten wir unter

 

https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/

 

Ansprechpartner:

Jürgen Marks

Leiter Pressereferat


Pressemitteilung-Nr. 281/21

 

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