MÜNCHEN Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember kann ab sofort beantragt werden. Darauf weist Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hin. "Die Corona-Dezemberhilfe ist für bayerische Unternehmen, die von den Schließungen während des Lockdowns betroffen sind, eine wichtige Unterstützungsleistung durch die Bundesregierung. Die Antragsteller erhalten Anfang Januar erste Abschlagszahlungen", erklärt Aiwanger.
Die Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Prüfende Dritte wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Anträge für die Firmen auf der bundesweit einheitlichen Plattform stellen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Nach der Bearbeitung, die in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern erfolgt, können Betroffene Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Dies betrifft die Schließungen auf Grundlage der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober und 25. November 2020 („Lockdown light“). Für Unternehmen, die erst auf der Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 13. Dezember 2020 („harter Lockdown“) schließen mussten, greift die Dezemberhilfe grundsätzlich nicht. Diese Unternehmen werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III entschädigt.
Alle Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie hier.
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 430/20