MÜNCHEN Neben den Prüfungsvorbereitungen ist in Bayern ab dem 22. Februar in allen Jahrgängen der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung wieder Präsenzunterricht zugelassen. Voraussetzung ist ein Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 100. Die Erleichterung für die berufliche Bildung ist in der "Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" geregelt worden.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte sich für diese Regelung eingesetzt. "Vor allem für junge Handwerker, aber auch für die gesamte Berufsbildung ist das ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Gerade die praktische Ausbildung konnte im Distanzunterricht nicht die Qualität erreichen wie an den Werkbänken", sagte Aiwanger.
Die Ausbildung in den IHK- und Handwerksberufen hatte in den vergangenen Monaten durch den Distanzunterricht gelitten. Dem Wirtschaftsminister war es zunächst gelungen, dass sich ab dem 1. Februar Abschlussjahrgänge wieder im Präsenzunterricht auf Prüfungen vorbereiten können.
Aiwanger: "Die Berufsbildung ist ein wichtiger Faktor für den Neustart nach der Coronakrise. Jeder weiß: Gute Mitarbeiter sind Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Gerade für die Handwerksbetriebe ist Ausbildung ein zentraler Baustein einer guten Zukunftssicherung, weil die Fachkräfteversorgung beim Handwerk fast nur über Ausbildung läuft."
Jürgen Marks
Leiter Pressereferat
Pressemitteilung-Nr. 52/21