MÜNCHEN Ab heute kann die bayerische Oktober-Hilfe beantragt werden. Diese außerordentliche Wirtschaftshilfe entschädigt Unternehmen und Soloselbständige für finanzielle Ausfälle, die schon vor dem am 2. November 2020 beginnenden bundesweiten Lockdown wegen hoher Inzidenzwerte von einem regionalen Lockdown betroffen waren. Das sind der Landkreis Berchtesgadener Land, der Landkreis Rottal-Inn sowie die Städte Augsburg und Rosenheim. Die Oktoberhilfe wird zeitanteilig für die Dauer des Lockdowns in den betroffenen Städten und Landkreisen gewährt.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Jetzt wird auch den bayerischen Unternehmen geholfen, die vom Vorab-Lockdown im Oktober betroffen waren. Dafür musste die Software der Bundesprogramme November- und Dezemberhilfe angepasst werden. Das war nicht so einfach, aber jetzt starten wir."
Der geografisch begrenzte Anwendungsbereich auf die zwei Landkreise und zwei Städte erforderte einerseits eine aufwendige Programmierung, andererseits war es wichtig, dass das Antragsverfahren für die betroffenen Betriebe so einfach wie möglich gestaltet ist. So enthält die Hilfe einige neue Eckpunkte, von denen die betroffenen Betriebe profitieren werden: Es gibt keine nachgelagerte Schlussabrechnung mehr. Gerade für Hotellerie und Gastronomie ist die Oktoberhilfe interessant, weil als Vergleichsmonat der Oktober 2019 mit den umsatzstarken Tagen der bayerischen Herbstferien angesetzt wird.
Die Oktoberhilfe ist im Gegensatz zur November- und Dezemberhilfe ein Programm des Freistaats. Erstattet werden maximal 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes aus dem Oktober 2019. Die Hilfe kann über das Portal des Bundes (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden. Zuständige Bewelligungsbehörde ist die IHK für München und Oberbayern. Die Beantragung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. April 2021.
Informationen zur Oktoberhilfe finden Sie hier.
Ansprechpartner: Dr. Patrik Hof, stv. Pressesprecher
Pressemitteilung-Nr. 76/21