Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge: Rückerstattung
Zur Abfederung unzumutbarer Belastungen durch seit 2014 erhobene Straßenausbaubeiträge stellt die Bayerische Staatsregierung 50 Mio. Euro für Beitragsrückerstattungen bereit. Über Leistungen aus dem Härtefallfonds entscheidet die unabhängige Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge. Fast 20.000 individuelle Anträge wurden in zwei Jahren abgearbeitet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge.
Stand: Dezember 2021