Landes- und Regionalplanung
Landesplanung in Bayern
Die oberste Landesplanungsbehörde ist Träger der Landesplanung. Sie ist für den Vollzug des Raumordnungsrechts auf Landesebene und insbesondere für das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zuständig. Ein Landesplanungsbeirat steht ihr hierbei fachlich unterstützend zur Seite.
Ferner gibt die oberste Landesplanungsbehörde wichtige Impulse für die Strukturentwicklung in ganz Bayern und in seinen Teilräumen, z.B. durch Regional- und Konversionsmanagement sowie durch regionale Initiativen und Projekte. Auch die kontinuierliche Raumbeobachtung zählt zu ihren Aufgaben.
Die höheren Landesplanungsbehörden vertreten die landesplanerischen Belange auf der Ebene der jeweiligen Regierungen. Aufgabenschwerpunkte sind u. a. die Durchführung von landesplanerischen Überprüfungen (Raumverträglichkeitsprüfungen), die Abgabe von Stellungnahmen zu Fachplanungen – auch im Rahmen der Bauleitplanung – und die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände.
Regionalplanung in Bayern
Für die Regionalplanung sind in Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) zuständig. Diese erfüllen ihre Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region. Damit liegt die Regionalplanung maßgeblich in den Händen der Kommunen.
Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu einen Regionalplan. Dieser konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region.
Darüber hinaus können die RPV Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. Damit haben die RPV die Möglichkeit, ihr Handeln und ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit nicht nur auf die hoheitliche Regionalplanung zu stützen, sondern mit projektbezogenen regionalen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis ein zweites Standbein auszubauen.