Regionalförderung

Die Regionale Wirtschaftsförderung leistet einen maßgeblichen Anteil zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel gehen in den ländlichen Raum.

Gewerbliche Wirtschaftsförderung

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zur Verfügung.

Förderanträge sind vor Maßnahmenbeginn bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung mit der jeweiligen Regierung Kontakt für ein Beratungsgespräch aufzunehmen.

Soweit bei den nachfolgend aufgeführten Sonderprogrammen nicht anderes festgelegt, gelten für die Investitionsvorhaben folgende Mindestinvestitionsgrenzen:

  • Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):
    In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;
  • Gewerbliche Tourismusförderung:
    In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.

Weitere Informationen

Transparenz

Die Datenschutzhinweise zur Regionalförderung finden Sie hier.

Um die von der EU geforderte verstärkte Transparenz von Fördermaßnahmen zu gewährleisten, ist ein Verzeichnis über gewährten Einzelbeihilfen mit einem Fördervolumen von über 100.000 Euro zu veröffentlichen (Art. 9 Abs. 1 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).

Diese Übersicht ist über eine Plattform der Europäischen Kommission abrufbar.

Für die im Rahmen der BRF geförderten Vorhaben ist unter „Nummer der Beihilfesache“ die Kennzeichnung SA.39257 (für Vorhaben vor 31.12.2018), SA.51198 (für Vorhaben ab 01.01.2019 bis 30.06.2021), SA.103212 (für Vorhaben ab 30.06.2021 bis 30.06.2024) bzw. SA.114951 (für Vorhaben ab 30.06.2024) einzugeben, für im Rahmen der GRW geförderte Vorhaben die Kennzeichnung SA.46337 (für Vorhaben vor 25.08.2017) bzw. SA.49191 (für Vorhaben ab 25.08.2017 bis 16.09.2018) oder SA.52163 (für Vorhaben ab 17.09.2018 bis 31.12.2019) oder SA.56289 (für Vorhaben ab 01.01.2020 bis 13.07.2020) oder SA.58281 (für Vorhaben ab 13.07.2020 bis 01.03.2021) oder SA.62390 (für Vorhaben ab 01.03.2021 bis 01.01.2022) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2022 bis 31.12.2022) oder SA.105973 (für Vorhaben ab 01.01.2023 bis 31.12.2023) oder SA.101541 (für Vorhaben ab 01.01.2024). Vorhaben, die unter die BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien fallen unter SA.108068 (für Vorhaben bis 31.12.2025)

Fördererfolge

Die gezielte Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium mit Mitteln des Bundes, der Europäischen Union und gerade des Freistaats Bayern unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor allem in strukturschwächeren Regionen erfolgreich bei Ihren Anstrengungen, durch Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten.

Die nachstehende Darstellung visualisiert den Fördererfolg des Jahres 2023, bzw. der letzten fünf und zehn Jahre. Sie können in die Karte hineinzoomen oder im obenstehenden Feld ein Gebiet auswählen.

Abweichung vom gesamtbayerischen Durchschnittswert / 1000 Einwohner -25% und mehr -25% bis -5% -5% bis 5% 5% bis 25% 25% und mehr gemeindefreie Gebiete von der Förderung ausgeschlossen
Zahl der Fälle in Bayern
1 5 10 Jahr(e) 2.000 4.000 6.000 Anzahl
Zahl der Fälle in Bayern
Jahre Anzahl
10 Jahre 5.871
5 Jahre 2.784
1 Jahr 499
*k.A. = Eine Ausgabe ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.