Wasserstofftankstellen in Bayern
Warum brauchen wir Wasserstofftankstellen in Bayern?
Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für die Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende. Als Energieträger der Zukunft ergänzt Wasserstoff komplementär die batterieelektrische Mobilität. Der Erfolg von Wasserstoffanwendungen im Verkehr hängt dabei entscheidend vom Zugang zu Wasserstofftankstellen ab. Als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie soll mit diesem Förderprogramm schnellstmöglich ein grundlegendes Netzwerk von Wasserstofftankstellen in allen Teilen Bayerns aufgebaut werden. Hiermit werden wichtige Investitionsanreize gesetzt, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasserstofftankstellen in Bayern zu erreichen.
Damit wird ein wichtiger Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie bereits umgesetzt.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf dieser Seite und zum Download im Themenblatt. In der Richtlinie und der Änderungsbekanntmachung vom 22.05.2024 sind die Fördermöglichkeiten und Bedingungen ausführlich dargestellt. Als Ansprechpartner zu Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen steht Ihnen der Projektträger Bayern Innovativ GmbH zur Verfügung.
Konditionen des Förderprogramms zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Basistankstellen-Infrastruktur zur Treibstoffversorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden.
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Die überarbeitete Förderrichtlinie trat am 7. September 2023 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen in Bayern (Nummern 2.1 und 2.2 der Förderrichtlinie).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO), insbesondere des Art. 36a AGVO.
Die Tankstelle muss mindestens sechs Jahre lang betrieben werden und zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff i.S.v. Art. 2 Nr. 102 c AGVO oder bis 31. Dezember 2035 mit Wasserstoff, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird, sofern mit den Nachhaltigkeitskriterien des Art. 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar, versorgt werden. Öffentliche Tankstellen müssen den Nutzern einen zeitlich uneingeschränkten, transparenten und in jeglicher Hinsicht diskriminierungsfreien Zugang gewähren. So muss der Zugang beispielsweise neben Brennstoffzellenfahrzeugen auch Wasserstoffverbrennerfahrzeugen gewährt werden. Betriebsinterne Tankstellen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition (auf Basis des Art. 36a AGVO als Investitionszuschuss für die öffentliche Wasserstoffbetankungsinfrastruktur) möglich.
Für nichtöffentliche Tankstellen ist eine Förderung der Investitionskosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent auf Basis von Art. 36a AGVO möglich.
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nicht zulässig.
Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des Projektträgers.
Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, welches die Förderbescheide erlässt.