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Die bayerische Finanzwirtschaft bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat ein breit gefächertes Angebot an Finanzdienstleistungen und Arbeitsplätzen. Mit rund 210.000 hochqualifizierten Beschäftigten ist sie ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor.
Die Eich- und Beschussverwaltung in Bayern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen beachten müssen, wenn sie Güter und Leistungen einkaufen. Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf der Behörden, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dahinter steht die sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Beschaffungsmärkte durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle interessierten Unternehmen.
Die bayerische Wirtschaft kann auf faire Wettbewerbsbedingungen bauen. Die staatliche Marktüberwachung der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung in Bayern schützt einerseits die Verbraucher und sorgt andererseits für einen funktionierenden Binnenmarkt.
Die Aufnahme eines stehenden Gewerbes ist anzeigepflichtig. Auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle und andere wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit wie z. B. die Verlegung des Betriebs müssen angezeigt werden.
Die Bayerische Landeskartellbehörde vollzieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ist Teil des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Ihre Aufgaben werden von einem Referat wahrgenommen, das auch für die allgemeine Wettbewerbspolitik zuständig ist und bei der Gestaltung des Wettbewerbsrechts mitwirkt.
Der Freistaat Bayern ist heute ein Spitzenstandort für Unternehmen jeder Größe. Die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen ist das Differenzierungsmerkmal unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Zu den wichtigen Pfeilern hierfür zählen die Normung und das Qualitätsmanagement.