Aufsicht & Recht
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist das Grundsatzministerium der Bayerischen Staatsregierung für das öffentliche Auftragswesen, soweit nicht im Zusammenhang mit dem Bauwesen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verantwortlich ist. Zu unseren Aufgaben gehören die Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene und die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei vergaberechtlichen Grundsatzfragen. Wir koordinieren zudem die jährlichen statistischen Meldungen über vergebene Aufträge und kümmern uns um die Beteiligung bayerischer Unternehmen an NATO-Infrastruktur-Aufträgen.
Landeskartellbehörde
Die Bayerische Landeskartellbehörde vollzieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ist Teil des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Ihre Aufgaben werden von einem Referat wahrgenommen, das auch für die allgemeine Wettbewerbspolitik zuständig ist und bei der Gestaltung des Wettbewerbsrechts mitwirkt.
Öffentliches Auftragswesen
Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die öffentliche Einrichtungen beachten müssen, wenn sie Güter und Leistungen einkaufen. Ziel der Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf der Behörden, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Dahinter steht die sparsame und sachgerechte Verwendung von Steuergeldern. Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Beschaffungsmärkte durch transparente und nichtdiskriminierende Verfahren für alle interessierten Unternehmen.
Eich- und Beschussverwaltung
Die Eich- und Beschussverwaltung in Bayern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Gewerberecht
Die Aufnahme eines stehenden Gewerbes ist anzeigepflichtig. Auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle und andere wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit wie z. B. die Verlegung des Betriebs müssen angezeigt werden.
Marktüberwachung
Die bayerische Wirtschaft kann auf faire Wettbewerbsbedingungen bauen. Die staatliche Marktüberwachung der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung in Bayern schützt einerseits die Verbraucher und sorgt andererseits für einen funktionierenden Binnenmarkt.
Normung & Qualitätsmanagement
Bayern ist heute ein Spitzenstandort für Unternehmen jeder Größe. Die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen ist das Differenzierungsmerkmal unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Wichtige Pfeiler hierfür sind die Normung und das Qualitätsmanagement.