Eich- und Beschussverwaltung
Bayerische Eichverwaltung
Das Eich- und Messwesen erfüllt zwei wichtige Funktionen: Es sichert den lauteren Wettbewerb in Wirtschaft und Handel und ist der wohl älteste praktizierte Verbraucherschutz.
Die Bayerische Eichverwaltung hat einen einstufigen Aufbau. Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) ist eine dem Bayerischen Wirtschaftsministerium nachgeordnete Landeszentralbehörde und für den Vollzug des Mess- und Eichrechts zuständig.
Eichamtsbezirke in Bayern
Es gibt sieben Eichamtsbezirke mit bayernweit insgesamt 12 Eichamtsstandorten:
- Augsburg - Kempten
- Bamberg - Hof
- Landshut - Passau
- München - Traunstein
- Nürnberg
- Regensburg - Ingolstadt
- Würzburg
Deutsche Akademie für Metrologie (DAM)
Am LMG ist seit 1961 die Deutsche Akademie für Metrologie (DAM) angesiedelt. Die DAM ist eine gemeinsame Einrichtung für die Aus- und Fortbildung der technischen Mitarbeiter der Eichbehörden aller 16 Länder auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens.
Bayerische Beschussverwaltung
Der Freistaat Bayern unterhält im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums eine im LMG angesiedelte Beschussverwaltung. Standorte der bayerischen Beschussämter sind Mellrichstadt (Landkreis Rhön-Grabfeld) und München. Zu den Kunden der Beschussämter zählen Jäger, Böller- und Sportschützen, Büchsenmacher, Kanonenbauer sowie Hersteller von Waffen und Sicherheitstechnik.
Die Beschussämter in Mellrichstadt und München genießen hohes internationales Ansehen. Das bayerische Beschussprüfzertifikat gilt weltweit als Garant für eine fundierte, umfassende und unabhängige Prüfung, mit dem die Hersteller von Sicherheitstechnik bei der Vermarktung ihrer Produkte aktiv werben.
Ziel des staatlichen Beschusswesens ist es, jeden Benutzer einer zivilen Handfeuerwaffe, eines Böllers sowie der dazugehörigen Munition vor Schäden durch fehlerhafte Produkte zu bewahren. Zu diesem Zweck feuern die Beschussämter München und Mellrichstadt die vor dem Inverkehrbringen oder nach einer Reparatur eingelieferten Waffen mit einer Überdruckmunition ab (sogenannte Beschussprüfung). Böller, die nicht zu den Waffen zählen und deshalb ohne behördliche Erlaubnis hergestellt und vertrieben werden können, werden zusätzlich alle fünf Jahre einer Beschussprüfung unterzogen.
Initiiert durch die Nachfrage der Wirtschaft bieten die bayerischen Beschussämter zunehmend auch ballistische und mechanische Materialprüfungen an. Bei dieser Tätigkeit stellen die Beschussamtsmitarbeiter die Widerstandsfähigkeit von gepanzerten Produkten und Materialien gegen Stich-, Schlag-, Feuerwaffen, Granaten und Minen fest. Geprüft werden unter anderem Helme, Schutzwesten, Sicherheitsglas und gepanzerte Fahrzeuge.
Rechtsgrundlage der Sicherheitsprüfung von Waffen, Böllern und Munition bilden in Deutschland das Beschussgesetz und die Beschussverordnung (das erste gesamtdeutsche Beschussgesetz wurde im Jahr 1891 auf Drängen der Waffenhersteller erlassen). Die genauen Prüfvorschriften werden aber auf internationaler Ebene festgesetzt: Die sogenannte Commission Internationale Permanente pour l'épreuve des Armes à feu portatives (CIP) arbeitet Prüfvorschriften aus, normiert die Abmessung der Patronen und legt die Messgeräte für die einzelnen Prüfungen fest. Die Mitgliedsstaaten der CIP sind Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und die Vereinigten Arabischen Emirate. Diese Staaten haben sich durch Staatsverträge verpflichtet, die von der CIP ausgearbeiteten Prüfvorschriften zu übernehmen und auf dieser Basis ihre Prüfzeichen gegenseitig anzuerkennen. Auch die Materialprüfung erfolgt nach international einheitlichen Standards, an deren Ausarbeitung die bayerische Beschussverwaltung regelmäßig beteiligt ist.