Normung & Qualitätsmanagement
Auf dieser Seite:
Normung
Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-how rasch und effizient zu verbreiten. Sie gewähren Wissens- und Zeitvorsprünge und sind somit ein wichtiges Instrument, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu steigern. Die Normung ist ein strategisches Instrument im Wettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können durch ihren Wissens- und Zeitvorsprung Vorteile erzielen. Normen werden in Eigeninitiative von Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt.
Normen
- sichern die Austauschbarkeit von Produkten und ermöglichen so eine zunehmende Arbeitsteilung,
- reduzieren die Handelshemmnisse in regionalen und internationalen Märkten,
- definieren die Erwartungen der Kunden und dienen als Maßstab für ihre Erfüllung,
- wirken durch die Diffusion von Wissen und Know-how innovationsfördernd und stärken die Bereitschaft zur Annahme neuer Technologien,
- sind eine wichtige Informationsquelle und erleichtern den technischen Wandel,
- sind Grundlage für Wachstum - durch sie können Kosten reduziert und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden,
- ermöglichen einen besseren Zugang zu den Märkten, fördern den Wettbewerb und verringern Risiken.
Der wirtschaftliche Nutzen der Normung ist allerdings schwierig zu beziffern. Eine im Auftrag des DIN durchgeführte Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) und der TU Dresden aus dem Jahr 2010 geht von einem gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Normung in Deutschland in Höhe von jährlich rund 17 Milliarden Euro oder 0,7 bis 0,8 Prozent des BIP aus. Des Weiteren sind Normen ein wichtiger Katalysator für die Verbreitung von Innovationen, wie eine neuere Studie des ISI und des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie (IMW) aus dem Jahr 2020 feststellt.
Normungsprozess
Am öffentlichen Normungsprozess können sich all jene beteiligen, die Normen benötigen oder von ihnen betroffen sind: Wirtschaft, Verbraucher, öffentliche Verwaltung oder Wissenschaft. Die Normungsarbeit findet in Arbeitsgruppen und Normungsausschüssen der jeweiligen Normungseinrichtungen statt.
Deutsches Institut für Normung (DIN): Dem Deutschen Institut für Normung e.V. wurde vom Bund die Zuständigkeit für nationale und internationale Normungsaktivitäten übertragen.
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE): Elektrotechnische Themen werden von DIN und dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) gemeinsam in der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) bearbeitet.
Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC): Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) ist zuständig für die europäische Normung im Bereich der Elektrotechnik.
Europäisches Komitee für Normung (CEN): Das Europäische Komitee für Normung (CEN) ist verantwortlich für europäische Normen in allen technischen Bereichen außer Elektrotechnik und Telekommunikation.
Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI): Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ist zuständig für die europäische Normung im Bereich der Telekommunikation.
Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC): Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) umfasst die gesamte Elektrotechnik.
Internationale Organisation für Normung (ISO): In der Internationalen Organisation für Normung (ISO) ist Deutschland durch das DIN vertreten.
Internationale Fernmeldeunion (ITU): Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist eine Unterorganisation der UNO und beschäftigt sich weltweit mit technischen Aspekten der Telekommunikation.
Um den Zugang von KMU zum Normungsprozess weiter zu erleichtern, hat das DIN das Norm-Entwurfs-Portal ins Leben gerufen, wo Normentwürfe der interessierten Fachwelt frühzeitig zugänglich gemacht werden und fachlich dazu Stellung genommen werden kann.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium begleitet die Themen Normung und Qualitätssicherung unter anderem im Arbeitskreis Europäische Normung und Qualitätssicherung.
Mitglieder des Arbeitskreises „Europäische Normung und Qualitätssicherung“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerischer Industrie- und Handelskammertag
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Landesverband Bayern Großhandel∙Außenhandel∙Dienstleistungen e.V.
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
TÜV Rheinland LGA Products GmbH
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. - Ausschuss Normenpraxis (ANP)
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. – Bezirksverein Bayern Nordost
Die Ziele des Arbeitskreises sind die Förderung des gegenseitigen Informationsaustauschs sowie die aktive Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen durch transparent aufgearbeitete Informationen.
Qualitätsmanagement
Genormte Qualitäts- und andere Managementsysteme unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten. Damit optimieren sie das betriebliche Gesamtergebnis für Kunden und Kapitalgeber sowie Arbeitnehmer und Gesellschaft. Außerdem steigern sie die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit.
Managementsysteme tragen wesentlich dazu bei, die Strukturen und Prozesse in den Unternehmen entsprechend den Anforderungen der Kunden, der Kapitalgeber, des Staates und anderer Stakeholder zu entwickeln und zu verbessern. Damit leisten richtig eingesetzte Managementsysteme einen wesentlichen Beitrag dazu, die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Markt zu sichern. Eine besondere Bedeutung kommt der DIN EN ISO 9001 zu, welches die wohl bekannteste Norm im Qualitätsmanagement ist.
Die Vielfalt von Managementsystemen ist mit den technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stetig gewachsen. Heute umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Die damit gestiegenen Anforderungen der Normen für Managementsysteme stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor besondere Herausforderungen.
Die Wettbewerbsfähigkeit gerade auch von KMU zu unterstützen und zu fördern, ist ein zentrales Anliegen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Aus diesem Grund wurde bereits vor drei Jahrzehnten der Arbeitskreis „Europäische Normung und Qualitätssicherung“ ins Leben gerufen (s.a. oben unter Normungsprozess). Die Oberste Staatsverwaltung und Vertreter der Wirtschaft arbeiten hier eng zusammen mit dem Ziel, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung moderner Managementsysteme und der Umsetzung der Konformitätsbewertungspolitik der Europäischen Union zu unterstützen.
EU-Produktpolitik
Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU und EFTA) in den Verkehr gebracht werden, wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, den Umweltschutz und die Gesundheit genügen. Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen.
Mit dem „Neuen Rechtsrahmen“ (New Legislation Frame oder NLF) hat die EU im Jahr 2008 übergreifende Vorschriften erlassen, welche die wesentlichen Anforderungen von Produkten an die Sicherheit, den Umweltschutz oder die Gesundheit übergreifend regeln.
Das Gesetzespaket der EU umfasst den Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten sowie die Verordnung (EG) 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und die Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008.
Auf dem Rechtsrahmen bauen über 30 sektorale EU-Richtlinien und -Verordnungen auf, welche die konkreten Anforderungen an die verschiedenen Produktklassen vorgeben. Allen diesen Richtlinien und Verordnungen ist gemeinsam, dass die Bestätigung der Übereinstimmung oder der Gleichwertigkeit mit den EU-Vorgaben (Konformitätsbewertung) durch den Hersteller selbst, durch benannte Stellen oder durch beide in Aufgabenteilung erfolgt. Als Zeichen der Konformität wird auf den Produkten oder der Verpackung die CE-Marke angebracht.
Kleine und mittlere Unternehmen in dieses komplexe Themenfeld einzuführen, ist eines der Ziele des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Daher hat Bayern Innovativ in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Merkblätter zu zahlreichen EU-Richtlinien und –Verordnungen erstellt.
Die Merkblätter können auf der Homepage von Bayern Innovativ abgerufen werden.