Normung & Qualitätsmanagement

Bayern ist heute ein Spitzenstandort für Unternehmen jeder Größe. Die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen ist das Differenzierungsmerkmal unserer Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Wichtige Pfeiler hierfür sind die Normung und das Qualitätsmanagement.

Normung

Technische Normen tragen wesentlich dazu bei, Innovationen und technisches Know-how rasch und effizient zu verbreiten. Sie gewähren Wissens- und Zeitvorsprünge und sind somit ein wichtiges Instrument, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu steigern. Die Normung ist ein strategisches Instrument im Wettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können durch ihren Wissens- und Zeitvorsprung Vorteile erzielen. Normen werden in Eigeninitiative von Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt.

Normen

  • sichern die Austauschbarkeit von Produkten und ermöglichen so eine zunehmende Arbeitsteilung,
  • reduzieren die Handelshemmnisse in regionalen und internationalen Märkten,
  • definieren die Erwartungen der Kunden und dienen als Maßstab für ihre Erfüllung,
  • wirken durch die Diffusion von Wissen und Know-how innovationsfördernd und stärken die Bereitschaft zur Annahme neuer Technologien,
  • sind eine wichtige Informationsquelle und erleichtern den technischen Wandel,
  • sind Grundlage für Wachstum - durch sie können Kosten reduziert und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden,
  • ermöglichen einen besseren Zugang zu den Märkten, fördern den Wettbewerb und verringern Risiken.

Der wirtschaftliche Nutzen der Normung ist allerdings schwierig zu beziffern. Eine im Auftrag des DIN durchgeführte Studie des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) und der TU Dresden aus dem Jahr 2010 geht von einem gesamtwirtschaftlichen Nutzen der Normung in Deutschland in Höhe von jährlich 16,77 Milliarden Euro oder 0,7 bis 0,8 Prozent des BIP aus.

Normungsprozess

Am öffentlichen Normungsprozess können sich all jene beteiligen, die Normen benötigen oder von ihnen betroffen sind: Wirtschaft, Verbraucher, öffentliche Verwaltung oder Wissenschaft. Die Normungsarbeit findet in Arbeitsgruppen und Normungsausschüssen statt. Um den Zugang von KMU zum Normungsprozess weiter zu erleichtern, hat das DIN das Norm-Entwurfs-Portal ins Leben gerufen, wo Normentwürfe der interessierten Fachwelt frühzeitig zugänglich gemacht werden und fachlich dazu Stellung genommen werden kann.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium beschäftigt sich mit den Themen Normung und Qualitätssicherung unter anderem im Arbeitskreis Europäische Normung und Qualitätssicherung. An diesem sind außerdem das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,  das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Dachverbände der bayerischen Wirtschaft, der TÜV Rheinland und der TÜV Süd, Bayern Innovativ sowie Vertreter des Ausschusses Normenpraxis (ANP) des Deutschen Instituts für Normung (DIN) und des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) beteiligt. Zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt Bayern Innovativ in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis eine Reihe von Merkblättern zu den Themenkreisen Normung und Konformitätsbewertung heraus.

Nationale Normungseinrichtungen

Qualitätsmanagement

Genormte Qualitäts- und andere Managementsysteme unterstützen ihre Anwender dabei, Unternehmensstrukturen und -abläufe transparent und effizient zu gestalten. Damit optimieren sie das betriebliche Gesamtergebnis für Kunden und Kapitalgeber sowie Arbeitnehmer und Gesellschaft. Außerdem steigern sie die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit.

Managementsysteme tragen wesentlich dazu bei, die Strukturen und Prozesse in den Unternehmen entsprechend den Anforderungen der Kunden, der Kapitalgeber, des Staates und anderer Stakeholder zu entwickeln und zu verbessern. Damit leisten richtig eingesetzte Managementsysteme einen wesentlichen Beitrag dazu, die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Markt zu sichern. Eine besondere Bedeutung kommt dem Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 zu.

Die Vielfalt von Managementsystemen ist mit den technologischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen stetig gewachsen. Heute umfassen betriebliche Managementsysteme ein breites Spektrum von Aspekten wie Qualität und Umwelt, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, nachhaltige Entwicklung oder Risikoerkennung und -bewältigung. Die damit gestiegenen Anforderungen der Normen für Managementsysteme stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen. 

Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und zu fördern ist ein zentrales Anliegen des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Aus diesem Grund wurde bereits vor drei Jahrzehnten der Arbeitskreis „Europäische Normung und Qualitäts­sicherung“ ins Leben gerufen. Die Oberste Staatsverwaltung und Vertreter der Wirtschaft arbeiten hier eng zusammen mit dem Ziel, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung moderner Managementsysteme und der Umsetzung der Konformitätsbewertungspolitik der Europäischen Union zu unterstützen.

EU-Produktpolitik

Eng mit der Normung und dem Qualitätsmanagement verknüpft ist die EU-Produktpolitik. Ihr Ziel ist es zu gewährleisten, dass Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EU und EFTA) in den Verkehr gebracht werden, wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, den Umweltschutz und die Gesundheit genügen. Ist dies der Fall, werden die Produkte oder ihre Verpackung mit dem „CE-Zeichen” versehen.

Mit dem „Neuen Rechtsrahmen“ (New Legislation Frame oder NLF) hat die EU in 2008 übergreifende Vorschriften erlassen, welche die wesentlichen Anforderungen von Produkten an die Sicherheit, den Umwelt­schutz oder die Gesundheit übergreifend regeln.

Das Gesetzespaket der EU umfasst den Beschluss 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten sowie die Verordnung (EG) 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und die Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008.

Auf dem Rechtsrahmen bauen über 30 sektorale EU-Richtlinien und -Verordnungen auf, welche die konkreten Anforderungen an die verschiedenen Produktklassen vorgeben. Allen diesen Richtlinien und Verordnungen ist gemeinsam, dass die Bestätigung der Übereinstimmung oder der Gleichwertigkeit mit den EU- Vorgaben (Konformitätsbewertung) durch den Hersteller selbst, durch benannte Stellen oder durch beide in Aufgabenteilung erfolgt. Als Zeichen der Konformität wird auf den Produkten oder der Verpackung die CE-Marke angebracht.

Kleine und mittlere Unternehmen in dieses komplexe Themenfeld einzuführen ist eines der Ziele des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Daher hat Bayern Innovativ in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Merkblätter zu zahlreichen EU-Richtlinien und –Verordnungen erstellt.

Die Merkblätter können unter dem Link www.bayern-innovativ.de/de/ce-info auf der Homepage von Bayern Innovativ abgerufen werden.

Europäische Standardisierungsorganisationen

Internationale Normungseinrichtungen