Ausländische Berufsqualifikationen
Bund und Länder haben für landes- und bundesrechtlich geregelte Berufe sogenannte Anerkennungsgesetze erlassen. Die Gesetze gewährleisten ein transparentes und zügiges Verfahren für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, in dem die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit einem entsprechenden deutschen festgestellt werden kann. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung, um in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen.
Anerkennungssuchende müssen sich zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation an die jeweils für ihren Beruf zuständige Stelle wenden. Wichtigste Ausgangsfrage ist dabei: Mit welchem deutschen Beruf ist der eigene ausländische Berufsabschluss am ehesten vergleichbar.
Das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“ mit dem Online-Tool "Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Deutsch und Englisch alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennungsverfahren.
Berufsbilder im Bereich von Handwerk und IHK
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Bundesministerium für Bildung und Forschung unter dem Stichwort „Anerkennungsgesetz“
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Informationsportal „Berufliche Anerkennung“
Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Auch die zuständigen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bieten weitere Informationen.