Staatliche Leistungen bei Naturgefahren
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung
Mit dem Klimaprogramm Bayern 2020 sorgt die Bayerische Staatsregierung für eine Abmilderung der Klimafolgen und eine bestmögliche Anpassung an nicht vermeidbare Folgen.
Allein in den Hochwasserschutz investiert sie jedes Jahr rund 155 Millionen Euro. Naturgefahren im alpinen Raum wird vorgebeugt durch Wildbachverbauungen, Schutzwaldsanierungen und Lawinenschutz. Im Rahmen der Risikovorsorge werden verschiedene Dienste angeboten wie der Hochwassernachrichtendienst oder der Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete.
Die Katastrophenschutzbehörden (Bayerisches Innenministerium, Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden in Bayern) sorgen mit vielfältigen Maßnahmen für einen effizienten Katastrophenschutz. Sie planen und regeln den Katastrophenschutz, übernehmen im Falle von Katastrophen die Gesamt-Einsatzleitung und koordinieren die mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einsatzkräfte.
Nach schweren Naturkatastrophen hat die Bayerische Staatsregierung in der Vergangenheit mehrfach finanzielle Hilfen für betroffene Bürger und Unternehmen gewährt. Staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass bewusst vom Abschluss von Elementarschadenversicherungen abgesehen und stattdessen auf den Staat vertraut wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates, als eine Art „Ersatzversicherer“ zu fungieren. Nicht zuletzt im Hinblick auf die sich ändernden und zunehmenden Naturgefahren ist es oberstes Ziel der Staatsregierung, die Versicherungsquote bei Elementarschäden signifikant zu erhöhen. Um diesem Bestreben Nachdruck zu verleihen, gewährt der Freistaat Bayern seit dem 1. Juli 2019 keine finanziellen Unterstützungen mehr in Form von Soforthilfen nach Naturkatastrophen. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall.
Nach den Unwetterereignissen im Juli 2021 hat der Ministerrat zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden ein Soforthilfeprogramm mit einem Finanzrahmen von bis zu 50 Millionen Euro beschlossen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, ein Hilfsprogramm für Betroffene aufzulegen. Diese Entscheidung der Bundesregierung führte neben der Betroffenheit des Freistaats zum einmaligen und ausnahmsweisen Abweichen vom Beschluss des Ministerrats keine staatlichen finanziellen Unterstützungsleistungen in Form von Soforthilfen mehr zu gewähren.