Versicherungen gegen Elementarschäden
Auf dieser Seite
Elementarschadenversicherungen sind essentiell
Wegen der Zunahme von extremen Naturereignissen wird es immer wichtiger, sich vor den Folgen auch finanziell zu schützen. Auch, wenn auf den ersten Blick keine Gefahr zu drohen scheint, weil das Gebäude z. B. weit entfernt von Überschwemmungsgebieten oder Flüssen liegt. Immer noch haben viele Immobilieneigentümer und Mieter in Bayern keine ausreichende Vorsorge getroffen. Seit dem 1. Juli 2019 gewährt die Bayerische Staatsregierung keine finanziellen Hilfen in Form von Soforthilfen mehr. Eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden ist damit essentiell.
Wie versichere ich mein Haus gegen Elementarschäden?
Eine Versicherung gegen die sogenannten erweiterten Elementarschäden wird als Baustein im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten. Die Einzelgefahren in der erweiterten Elementarschadenversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall/Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch) sind in der Regel nicht einzeln ab- bzw. zuwählbar.
Im Falle eines Schadens werden Reparaturkosten am Haus und an den versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück ersetzt. Falls notwendig, übernimmt die Versicherung alle Kosten, die für den Abriss des alten sowie die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses in gleicher Art und Güte erforderlich sind. Und zwar zu den heute üblichen Preisen, unabhängig davon, wie alt das Gebäude war.
Automatisch eingeschlossen ist in der Wohngebäudeversicherung der Mietausfall. Wenn das eigene Haus vorübergehend unbewohnbar ist, wird der ortsübliche Mietwert einschließlich fortlaufender Nebenkosten erstattet, bei vermieteten Objekten die ausgefallene Miete einschließlich Nebenkosten.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Elementarschadenversicherung enthalten, sondern muss gesondert eingeschlossen werden.
Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) am Gebäude können entweder durch eine separate Sturmversicherung oder im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden am Gebäude, wie durch eindringende Niederschläge, ebenfalls mitversichert. In Deutschland verfügen über 70 Prozent aller Wohngebäude über eine entsprechende Versicherung.
Sturmschäden sowie Folgeschäden am Hausrat ersetzt nur die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind beispielsweise Aufräumkosten, Schutzkosten und in der Regel auch Hotelkosten versichert.
Die Brand- oder Feuerversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die aufgrund eines Feuers oder eines Blitzeinschlages entstehen. In vielen Fällen ist die Absicherung gegen Feuer aber auch ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Fast jedes Haus in Bayern ist gegen Feuerschäden versichert, da dies in der Regel von den Finanzinstituten bei der Kreditvergabe gefordert wird.
Wohngebäude und Wohnungen
Gegen Schäden aus Naturgefahren sollte man sowohl sein Haus als auch den Hausrat absichern. Während die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer bereits eine Versicherung gegen Feuerschäden abgeschlossen haben, sind es bei der Absicherung gegen Sturm und Hagel bereits weniger.
Stark unterschätzt wird bislang die Gefahr, durch die sogenannten "weiteren Elementargefahren" geschädigt zu werden. Als "weitere Elementargefahren" werden im Versicherungsbereich Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch bezeichnet. In Bayern besteht vor allem die Gefahr, durch Hochwasser, Starkregen und Schneedruck geschädigt zu werden.
Wie versichere ich meinen Hausrat gegen Elementarschäden?
Die Hausratversicherung deckt in aller Regel Schäden aus den Naturgefahren Feuer, Sturm und Hagel sowie Schäden aus Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter außerdem ihren Hausrat gegen die Elementargefahren Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall/Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichern. Hierzu ist meist eine Ergänzung der vorhandenen Hausratversicherung erforderlich. Diese Einzelgefahren sind in der erweiterten Elementarschadenversicherung in der Regel nicht einzeln ab- bzw. zuwählbar.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten, sondern muss gesondert eingeschlossen werden.
Unternehmen
Gegen Schäden aus Naturgefahren sollte man sowohl seine Immobilie bzw. Geschäftsräume als auch die Betriebseinrichtung, Vorräte und Waren absichern. Auch die Zeit nach einem Schaden, wenn der Betrieb oder Teile davon still stehen, lässt sich finanziell überbrücken. Während die meisten Immobilienbesitzer bereits eine Versicherung gegen Feuerschäden abgeschlossen haben, sind es bei der Absicherung gegen Sturm und Hagel bereits weniger.
Stark unterschätzt wird bislang die Gefahr, durch die sogenannten "weiteren Elementargefahren" geschädigt zu werden. Als "weitere Elementargefahren" werden im Versicherungsbereich Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbruch bezeichnet. In Bayern besteht vor allem die Gefahr, durch Hochwasser, Starkregen und Schneedruck geschädigt zu werden.
- Absicherung gegen Elementarschäden: Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung / Erdfall, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbruch
Eine Versicherung gegen die weiteren Elementarschäden wird als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung oder als gesonderte Elementarschadenversicherung angeboten. Die Einzelgefahren in der erweiterten Elementarschadenversicherung sind in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Im Schadenfall werden die Reparaturkosten am Gebäude ersetzt. Bei Versicherung zum Neuwert wird im Fall eines Totalschadens der Neubau einer gleichwertigen Immobilie in gleicher Art und Güte übernommen.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Geschäftsgebäudeversicherung enthalten, sondern muss ggf. gesondert eingeschlossen werden.
- Absicherung gegen Hagel- und Sturmschäden
Hagel- und Sturmschäden (ab Windstärke 8) am Gebäude können entweder durch eine separate Sturmversicherung oder als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt werden. Hat der Sturm Dächer abgedeckt, sind Folgeschäden am Gebäude, wie durch eindringende Niederschläge, ebenfalls mitversichert.
- Absicherung gegen Feuerschäden und Blitzschlag
Die Brand- oder Feuerversicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die aufgrund eines Feuers oder eines Blitzeinschlages entstehen. Feuerschäden können entweder durch eine separate Feuerversicherung oder als Baustein im Rahmen einer Geschäftsgebäudeversicherung abgedeckt werden. Fast jedes Gebäude in Bayern ist gegen Feuerschäden versichert, da dies in der Regel von den Finanzinstituten bei der Kreditvergabe gefordert wird.
Ihre Betriebseinrichtung, ihre Waren und Vorräte sichern Sie mit einer Geschäftsinhaltsversicherung finanziell ab. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus umfassen soll.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer die Geschäftsinhaltsversicherung um die Elementargefahren erweitern.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Geschäftsinhaltsversicherung enthalten, sondern muss ggf. gesondert eingeschlossen werden.
Steht nach einem Elementarschaden der Betrieb oder Teile davon still, weil die Räume nicht genutzt werden können oder Maschinen defekt sind, entsteht ein sog. Unterbrechungsschaden. Die Fixkosten (z.B. Kreditraten, Leasinggebühren oder Gehälter) laufen trotz Stillstand weiter und der Gewinn bricht weg.
Finanziellen Schutz erhalten Unternehmer mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Gegenstand der Deckung ist die finanzielle Kompensation der fortlaufenden Kosten und des entgangenen Gewinns nach einem versicherten Sachschaden. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus umfassen soll. Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer ihre Betriebsunterbrechungsversicherung um die Elementargefahren ergänzen.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten, sondern muss gesondert eingeschlossen werden.
Haben Sie Gebäude oder Teile davon vermietet, die ganz oder überwiegend gewerblich genutzt werden, können diese im Falle eines Sachschadens unbenutzbar werden. Dadurch kann es zum Ausfall von Miet- oder Pachteinnahmen kommen.
Finanziellen Schutz erhalten Vermieter mit einer Mietverlustversicherung. Gegenstand der Deckung ist die finanzielle Kompensation des Mietausfalls und der fortlaufenden Mietnebenkosten nach einem versicherten Sachschaden. Dabei kann man wählen, ob die Deckung die Gefahren Feuer, Sturm und Hagel oder auch Schäden durch Leitungswasser umfassen soll.
Um einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Naturgefahren zu erhalten, sollten Unternehmer ihre Mietverlustversicherung um die Elementargefahren ergänzen.
Das Risiko eines Rückstaus ist nicht automatisch in der Mietausfallversicherung enthalten, sondern muss gesondert eingeschlossen werden.