Wissenswertes zu Elementarschadenversicherungen
Auf dieser Seite
Versicherbar?
Wie ein Gebäude in der Elementarschadenversicherung versicherbar ist, hängt vor allem von dem Hochwasserrisiko seines Standortes ab. Hierzu hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit Hilfe von Überschwemmungsdaten der Wasserwirtschaftsämter das computergestützte Zonierungssystem ZÜRS (ZÜRS = Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) entwickelt. Heute ist nahezu jedes Gebäude in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen (GK) eingestuft:
- GK 4: hohe Wahrscheinlichkeit (einmal alle 10 Jahre oder öfter ein Hochwasser)
- GK 3: mittlere Wahrscheinlichkeit (einmal alle 10 bis 100 Jahre ein Hochwasser)
- GK 2: niedrige Wahrscheinlichkeit (einmal alle 100 bis 200 Jahre ein Hochwasser)
- GK 1: sehr geringe Wahrscheinlichkeit (einmal alle 200 Jahre oder seltener ein Hochwasser)
Zusätzlich wurde eine Bachzone festgelegt, die sich als Zone von jeweils 100 Metern entlang von kleinen Fließgewässern erstreckt. Liegt eine Adresse innerhalb dieser Zone, gibt ZÜRS diese Information zusätzlich zur Gefährdungsklasse an. In der Zone GK 1 liegen in Bayern etwa 90,9 Prozent der Adressen, in GK 2 etwa 6,3 Prozent der Adressen. Nur etwa 1,4 Prozent der Adressen liegen jeweils in den Zonen 3 und 4.
Viele Versicherungsunternehmen verwenden ZÜRS, um die Kosten einer Elementarschadenversicherung für die einzelnen Gebäude risikogerecht kalkulieren zu können und/oder über die jeweilige Gefährdung hinsichtlich einer Überschwemmung zu entscheiden. Um herauszufinden, in welcher Zone sich Ihr Gebäude befindet und zu welchen Konditionen es versicherbar ist, müssen Sie sich an ein Versicherungsunternehmen wenden.
Da ZÜRS lediglich Aussagen zur Überschwemmungsgefährdung infolge Hochwasser (Ausuferung von Gewässern) trifft, lässt sich eine Gefährdung durch die anderen Elementargefahren zum Beispiel Starkregen oder Schneedruck, aus ZÜRS nicht ableiten. Die Risikoprüfung der Versicherungsunternehmen umfasst daher in der Regel auch weitere Faktoren, zum Beispiel ob ein Objekt schon einmal von einem Elementarschaden betroffen war. Auch dies kann entscheidend dafür sein, ob ein Objekt Versicherungsschutz erhält oder nicht - unabhängig davon, in welcher ZÜRS-Zone sich das Objekt befindet.
Warum sind nicht alle Gebäude bei jedem Versicherungsunternehmen gegen Hochwasser versicherbar?
Nach Angaben der Versicherungsbranche sind praktisch alle Gebäude in Bayern versicherbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Versicherer jedes Gebäude in Bayern auch versichern kann. Gebäude in den Zonen GK 1-3 sind bei den meisten Versicherern ohne weiteres versicherbar. Das bedeutet, dass für circa 99 Prozent der Wohngebäude in Bayern eine Versicherung ohne Probleme abgeschlossen werden kann. Dagegen ist bei Gebäuden in der Zone GK 4 der Abschluss einer Versicherung teilweise nur nach individuellen Absprachen mit dem Unternehmen möglich. Auch versichert nicht jedes Versicherungsunternehmen Gebäude in der Zone GK 4. Grund dafür ist, dass Versicherungsunternehmen ihre Risiken streuen müssen. Ist ein Unternehmen bereits überproportional viele Risiken eingegangen, kann es im Sinne der Risikostreuung möglicherweise keine weiteren entsprechenden Verträge abschließen. Allerdings ist eine Absicherung des Eigenheims dann in der Regel bei einem der zahlreichen anderen Versicherungsunternehmen möglich.
Weiterführende Information
Auf der Plattform "Naturgefahren Bayern" können sich interessierte Bürger und Kommunen zu Hochwasser und Muren, Lawinen und Schneedruck, Trockenheit und Hitze, Unwetter sowie Rutschungen informieren.
Die größten Irrtümer zu Elementarschadenversicherungen
Starke Regenfälle in kurzer Zeit können nicht schnell genug versickern oder abgeleitet werden und dringen in Erd- und Untergeschosse über Türen, Fenster oder die Kanalisation ein. Deiche können brechen!
- Die Elementarschadendeckung ist nicht immer automatisch in der Wohngebäude-, bzw. Hausratversicherung enthalten!
- Das Wohngebäude ist über die Hausratversicherung nicht mitversichert – und umgekehrt!
- Elementarschäden, wie Überschwemmungen, … sind nicht in der Leitungswasser oder Sturm-Hagel-Versicherung enthalten!
- Seit dem 1. Juli 2019 gewährt der Staat keine finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen mehr.
- Schon bisher geleistete staatliche Zahlungen blieben meist weit hinter dem finanziellen Niveau zurück, das eine Elementarschadenversicherung gewährt.
- Auch für Naturkatastrophen vor dem 1. Juli 2019 bestand kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Staat! Die Zahlungen der Regierung in der Vergangenheit waren freiwillig und ohne Rechtsanspruch!
- Viele Hochwasserschutzmaßnahmen der Regierung brauchen noch Jahre bis zur Fertigstellung!
- Die Rückstauklappe ist nur zuverlässig, wenn sie regelmäßig gewartet wird!
- Die Rückstauklappe hilft nicht gegen Wassereinbruch über Fenster, Türen, Lichtschächte!
- Abwasserkanäle sind oft Jahrzehnte alt und nach Bebauungserweiterungen unterdimensioniert für heutiges Starkregenaufkommen!
- Fachgerechte Trocknung ist nicht billig.
- Fassadendämmungen sind schnell unbrauchbar.
- Bei höheren Fließgeschwindigkeiten oder hohem bzw. langem Wasserstand sind strukturelle Schäden am Gebäude zu erwarten.
- Viele Öltanks sind bei der Flut im Sommer 2013 geborsten. Die Häuser mussten aufwändig saniert und nicht selten abgerissen werden.
Meine Wohnung hat einen Vorschaden. Mein Gebäude ist in einer exponierten Lage direkt am Fluss. Mein Haus ist in die Gefährdungsklasse 4 eingestuft.
- Auch nach Vorschäden ist Versicherungsschutz meistens möglich.
- Auch wenn man in der Nähe eines Gewässers wohnt, ist Versicherungsschutz fast immer möglich. Selbst hochgefährdete Bereiche sind in der Regel versicherbar.
- Die Zone 4 im Zonierungssystem der Versicherer ist nicht „unversicherbar“. Viele Gebäude in dieser Zone sind bereits versichert. Man kann lediglich im Dialog mit dem Versicherer nach Möglichkeiten der Versicherung suchen.
Mein Antrag wurde schon einmal abgelehnt. Eine Elementarschadenversicherung ist bei meinem Gebäude gar nicht möglich.
- Die Risikoanalyse in der Elementarschadenversicherung wird durch die Versicherer stetig weiterentwickelt. Was vor Jahren vielleicht noch unversicherbar war, kann heute unter Umständen versichert werden.
- Die Elementarschadenversicherung gehört zur normalen Produktpalette der deutschen Wohngebäudeversicherer.
- Lehnt eine Versicherung den Antrag auf Versicherung ab, ist es wahrscheinlich, dass eines der zahlreichen anderen Unternehmen bereit ist, das Gebäude zu versichern.
Eindringendes Grundwasser ist nur dann von der Elementarschadenversicherung umfasst, wenn es zuvor an die Oberfläche gedrungen ist. Dringt das Wasser unterirdisch in das Gebäude ein, ist das ein Baumangel und nicht von der Elementarschadenversicherung gedeckt.
- Durch einen Versicherungsvertrag hat man im Rahmen der dort getroffenen Vereinbarungen einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung.
- Selbstbehalte oder Höchstentschädigungen sind individuelle Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und sinnvolle Instrumente zur Begrenzung der Prämienhöhe.
- Die Prämie richtet sich nach dem Wert des Gebäudes, seiner Gefährdung und weiteren Komponenten, wie z.B. dem Selbstbehalt.
- Eine Elementarschadenversicherung kann man bereits für weniger als 100 EUR im Jahr bekommen. Selbst mehrere hundert Euro im Jahr sind zur Absicherung eines Hauses im Wert von mehreren hunderttausend Euro nicht zu teuer.
- Eine Elementarschadenversicherung kostet häufig weniger als die Kasko-Versicherung für einen Pkw. Bei der eigenen Wohnimmobilie handelt es sich für viele Menschen um den wertvollsten Vermögensgegenstand, deren Verlust leicht den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Vorsorgemaßnahmen gegen Elementarschäden
So können Sie sich selbst schützen
Neben dem Abschluss von Versicherungen kann jeder Bürger und Unternehmer mit gezielten Maßnahmen vorsorgen, um sich gegen mögliche Schäden zu schützen. Dazu gehören bau- und anlagentechnische Schutzmaßnahmen am und im Gebäude sowie Vorsichtsmaßnahmen vor, während und nach einer Überschwemmung oder eines Sturms.
- Handlungsanleitungen zu baulichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen Hochwasser finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Was tun nach einem Hochwasser? Hier finden Sie Fragen und Antworten des Bayerischen Umweltministeriums.
- Hier kann jeder kostenlos eine versicherungsunabhängige Eigenanalyse seines Hauses hinsichtlich der Gefährdung durch Hochwasser vornehmen: Hochwasserpass des HochwasserKompetenzCentrums Köln. Die weiteren angebotenen Leistungen des HochwasserKompetenzCentrums Köln unter Einbeziehung einer sachkundigen Person sind kostenpflichtig.
- Vorsorge- und Verhaltensmaßnahmen zum Thema Hochwasser hat das Bayerische Innenministerium zusammengefasst in einer "Checkliste Hochwasser"
- Ein Flyer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft informiert über Maßnahmen vor und nach einer Überschwemmung "Stadt. Land. unter. Überschwemmung vorbeugen und versichern."
- Ausführliche Informationen speziell für Betriebe enthält die Broschüre "Schutz vor Überschwemmungen, Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen"
- Infoblatt "Behälter für Überschwemmungsgebiete" (LfU Bayern)
- Flyer "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" (LfU Bayern)
- Informationen zum Thema Schneedruck bieten die Hinweise des Bayerischen Bauministeriums "Schnee auf Dächern - Tipps für Eigentümer/ Verfügungsberechtigte einer baulichen Anlage"