Nachfolgeprozess
Für den Seniorchef ist die Übergabe des eigenen Unternehmens ein großer Schritt, auch auf emotionaler Ebene. Schließlich geht es für ihn darum, sich von seinem Lebenswerk zu trennen. Ebenso beginnt auch oft für den Nachfolger ein neuer Lebensabschnitt, da die Übernahme den Sprung in die Selbstständigkeit bedeutet.
Die Unternehmensnachfolge kann für alle Beteiligten eine große Herausforderung und ein komplexer Prozess sein.
Eine pauschale Vorgehensweise gibt es bei der Übergabe eines Unternehmens nicht, denn kein Betrieb ist wie der andere! Aber: Als Übergeber und als Nachfolger stehen Sie in dieser Situation nicht alleine da.
Mit den folgenden Hinweisen zum Nachfolgeprozess möchten wir Ihnen eine erste Orientierungshilfe für die wichtigsten Schritte einer erfolgreichen Betriebsübergabe geben. Weitere und vertiefende Informationen finden Sie darüber hinaus in den folgenden Kapiteln Übergeber, Nachfolger und Gemeinsam in die Übergabe.
Die Praxis zeigt, dass sich leider viele Unternehmer häufig viel zu spät mit der Nachfolgefrage befassen und die Vielschichtigkeit des Nachfolgeprozesses unterschätzen. Das kann nicht selten die nachhaltige Sicherung des eigenen Lebenswerkes, samt der damit verbundenen Arbeitsplätze gefährden.
Je früher Sie daher als Übergeber die Nachfolge anpacken, umso mehr Zeit bleibt Ihnen für die notwendige Informationsbeschaffung, eine ausführliche Beratung durch Experten, eine systematische Planung sowie die erfolgreiche Übergabe.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Übergeber.
Die Übergabe eines Betriebs wirft viele unterschiedliche Fragen auf. Damit Sie für sich und Ihr Unternehmen passgenaue Lösungen für eine erfolgreiche Übergabe finden, brauchen Sie einen neutralen Blick von außen. Kompetente und individuelle Beratung werden Ihnen beim Übergabeprozess eine große Hilfe sein.
In Bayern stehen Ihnen hierzu vielfältige Angebote zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Beratung.
Eine wichtige Frage bei der Übergabe eines Unternehmens lautet: Passen das Unternehmen und der potentielle Nachfolger auch wirklich zusammen? Das Anforderungsprofil muss selbstverständlich für beide Seiten stimmen. Für den Nachfolger muss das Unternehmen das "Richtige" sein. Für das Unternehmen wiederum müssen die persönlichen Voraussetzungen des potentiellen Nachfolgers, wie fachliche Qualifikation, kaufmännisches Wissen, Sozialkompetenz sowie Führungsstil passen.
Hier finden Sie weitere Informationen, wie sich Übergeber und Nachfolger finden können.
In der Praxis zeigt sich: Der Unternehmenswert ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Übergeber und Übernehmer. Die Erwartungen gehen hier oft weit auseinander. Dies liegt unter anderem auch daran, dass der Übergeber mit seinem Unternehmen einen hohen emotionalen Wert verbindet. Die Ermittlung des Unternehmenswertes als Basis für Kaufpreisverhandlungen muss daher sehr sorgfältig und auf eine Art und Weise geschehen, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Lassen Sie sich hier in jedem Fall beraten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Ermittlung des Unternehmenswertes.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist eine wichtige Voraussetzung für den Unternehmenserfolg nach der Übernahme. Was steckt dahinter?
Der Businessplan:
- basiert auf dem Istzustand des zur Übernahme anstehenden Unternehmens.
- enthält wichtige Aussagen zur derzeitigen Lage und künftigen Ausrichtung.
- bildet die Grundlage für Bankengespräche und die Finanzierung der Übernahme.
- bietet (nochmals) die Möglichkeit eines qualifizierten, kritischen und ehrlichen Selbstchecks auf Basis der festgestellten Rahmenbedingungen.
Hier finden Sie weitere Informationen und Unterstützung zum Thema Businessplan.
Die Finanzierung der Übernahme wird leider häufig unterschätzt und das, obwohl gerade diese einen der wichtigsten Punkte darstellt. Das gilt für beide Seiten: Die Übertragung trägt zum einen zur Sicherung der Altersversorgung des Übergebers bei. Zum anderen muss der Übernehmer den benötigten Kapitalbedarf der Übernahme und Weiterführung des Betriebs, einschließlich seiner eigenen Lebenshaltungskosten, finanzieren und sichern. Auch zur Finanzierung sollten sich beide Seiten frühzeitig ausführlich beraten lassen, um beispielsweise Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
In Bayern stehen zahlreiche Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Rechtsform und Art der Übernahmegestaltung betrifft die Beziehung zwischen Übergeber und Übernehmer. Sie bestimmt in Zukunft den gesetzlichen Handlungsrahmen des Unternehmens. Überdenken Sie als Übergeber gemeinsam mit Ihrem Nachfolger die dafür notwendigen Entscheidungen gut! Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Entscheidungen eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher Konsequenzen für beide Parteien haben werden. Dazu gehören beispielsweise Haftungsfragen, steuerliche Auswirkungen, unternehmensbezogene Schutzrechte und Verbindlichkeiten. Unterstützung erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt sowie Ihren Ansprechpartnern vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie unter den Themen Übergeber, Nachfolger sowie Beratung und Finanzierung.
Eine Unternehmensnachfolge bedeutet auch für Mitarbeiter, Führungskräfte, Lieferanten und Kunden eine Umstellung.
Zuerst sollten die Modalitäten der Unternehmensübertragung feststehen. Dann sollte der Übergang zeitnah und im Idealfall gemeinsam von Übergeber und Übernehmer ohne Brüche und Anfangskonflikte gestaltet werden. Denken Sie daran, dass dies wertschätzend und zukunftsorientiert geschieht. Wertschätzend bedeutet, dass das Vertrauen in den Nachfolger aufgebaut und zugleich das Loslassen des Alteigentümers mit einer Würdigung seiner Leistung verbunden wird. Zukunftsorientiert bedeutet, dass die gezielte Weitergabe von Wissen, Erfahrung und Geschäftskontakten im Vordergrund steht.
Hier finden Sie weitere Informationen zur gemeinsamen Übergabe.
Einfühlungsvermögen, Sachlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Offenheit in der gemeinsamen Umsetzung sind wichtige Faktoren, um auch mögliche Konflikte zu überwinden. Nur so können Sie einen erfolgreichen Übergang vollziehen.
- Für den Übergeber gilt: Geben Sie Ihrem Nachfolger die Chance, eine eigene Unternehmerpersönlichkeit zu entwickeln. Akzeptieren Sie, dass er bestimmte Dinge anders machen wird als Sie. Gleichzeitig können Sie ihm wichtige Hilfestellungen geben und ihn von Ihrem Erfahrungsschatz profitieren lassen.
- Der Rat an den Nachfolger lautet: Respektieren Sie das Lebenswerk des bisherigen Inhabers und verstehen Sie, dass ihm der Abschied nicht leicht fällt. Behalten Sie das gemeinsame Ziel, die erfolgreiche Unternehmensfortführung, im Auge.
Es gibt zahlreiche Beispiele für erfolgreiche Unternehmensnachfolgen. Lassen Sie sich von einigen Fällen aus der Praxis inspirieren.
Übergeber
Für den Übergeber ist die Weitergabe seines Unternehmens an einen Nachfolger ein großer Schritt. Neben dem emotionalen Loslassen geht es auch um den Fortbestand des Unternehmens, den passenden Nachfolger, die eigene Alterssicherung und vieles mehr. Eine rechtzeitige und umfassende Auseinandersetzung fällt vielen Übergebern deshalb nicht leicht. Dies ist aber für eine erfolgreiche Übertragung unabdinglich.
Welche Punkte sollten von Ihnen als Übergeber besonders beachtet werden?
Weiterführende Publikationen
Eine Unternehmensnachfolge ist ein Prozess, der sich nicht selten über mehrere Jahre hinweg zieht.
Das Einläuten des Übergabeprozesses beginnt selten zu früh, aber leider häufig zu spät. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und planen Sie gut! Fachleute raten, dass ein Betriebsinhaber einen Zeitrahmen von mehreren Jahren für den Prozess der Unternehmensübergabe, von den ersten Planspielen bis zur tatsächlichen Übergabe, einkalkulieren sollte.
Weitere Informationen zur frühzeitigen Regelung der Nachfolge erhalten Sie im Wegweiser Unternehmensnachfolge unter Je früher, desto besser (PDF auf externem Server).
Stellen Sie sich als Unternehmer am Anfang der Übergabeplanung unbedingt folgende Frage: Ist mein Unternehmen bereit für eine Übergabe? Sehr häufig haben Unternehmer, wenn sie sich auf Nachfolgersuche begeben, ihre Firma nicht auf Vordermann gebracht und wichtige Entscheidungen zurückgestellt. Es sind aber gerade die positiven Zukunftsaussichten eines Unternehmens, die die entscheidenden Erfolgskriterien im Nachfolgeprozess bilden. Für potentielle Nachfolger zählt nämlich nicht nur der Wert des Unternehmens bei der Übergabe, sondern auch die Höhe der Investitionen, die gegebenenfalls noch getätigt werden müssen. Je besser der Betrieb auf die Nachfolge eingestellt ist, desto leichter ist es, einen fähigen Nachfolger zu finden und einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Als Übergeber sollten Sie Ihr Unternehmen daher gut auf eine Übergabe vorbereiten. Berücksichtigen Sie dabei folgende Aspekte:
- Die Organisationsstrukturen im Unternehmen müssen entsprechend der Betriebsgröße klar definiert sein.
- Das Unternehmen sollte über nachhaltige Finanz- und Kapitalstrukturen verfügen sowie einen stabilen Ertrag und Cashflow aufweisen.
- Der Auftragsbestand und der (künftige) Auftragseingang sollten klar dargestellt werden.
- Das Rechnungswesen muss etabliert und aussagekräftig sein.
- Auf die Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente, also auf das Controlling, muss Verlass sein.
- Es sollte keinen Investitionsstau im Unternehmen geben und auch keine wesentlichen offenen Baustellen, wie zum Beispiel aus dem Ruder gelaufene F&E-Projekte oder ungeklärte rechtliche, steuerliche und bilanztechnische Fragen. Alle Firmendaten wie Kundenkartei, Mitarbeiterakten und Bilanzen sollten eindeutig und vollständig dokumentiert und verfügbar sein.
- Spezielles Unternehmens-Know-how, wie beispielsweise Herstellungsverfahren, Patente, Firmengeheimnisse, Unternehmensabläufe oder Workflows, sollte umfassend dokumentiert sein.
- Die Gesellschaftsverträge, Testamente oder Erbverträge und andere für die Nachfolge relevanten Verträge und Willenserklärungen sollten auf dem aktuellen Stand und inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.
Zur Abarbeitung der oben genannten Fragestellungen helfen Ihnen die Checklisten des BMWK sowie die Checkliste der IHK (PDF auf externem Server).
In der Wunschvorstellung vieler Firmeninhaber soll die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie erfolgen. Was kann man aber tun, wenn dort kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht? Nicht selten kommt es vor, dass keine Kinder vorhanden oder diese an einer Übernahme nicht interessiert beziehungsweise nicht dafür qualifiziert sind.
Um den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern, kann der Betrieb auch von einem oder mehreren Mitarbeitern oder einem firmenexternen Nachfolger übernommen werden. Als weitere Alternative kommt der Verkauf an ein anderes Unternehmen in Frage.
Wichtig: Beurteilen Sie Ihren möglichen Nachfolger nicht danach, wie ähnlich sein Charakter und Führungsstil Ihrem eigenen entspricht, sondern formulieren Sie sein Anforderungsprofil nach den Erfordernissen des Unternehmens. Was bedeutet das genau?
Folgende Punkte sind für Sie eine wichtige Orientierungshilfe:
- Unternehmerisches Talent des Nachfolgers
- Persönlicher Eindruck: Passt der potentielle Nachfolger zum Unternehmen?
- Fachliche Qualifikation: Hat der potentielle neue Chef das notwendige Fachwissen – kennt er die Branche?
- Hat er die nötigen Zulassungsvoraussetzungen, wie z.B. Meisterbrief oder andere für Ihre Branche nötigen Zulassungen und Fähigkeitsnachweise?
- Hat der potentielle Nachfolger Führungsqualitäten? Ist er kommunikativ und kann er sich und andere motivieren?
- Hat er überzeugende Konzeptionen und Visionen für seine Zukunft mit Ihrem Unternehmen?
- Respektiert Ihr potentieller Nachfolger Ihr Lebenswerk?
Vergessen Sie nicht: Zu den kritischen Vorüberlegungen gehört dabei auch zu hinterfragen, ob die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens von Ihnen oder Ihrer Familie abhängig ist. Klären Sie vorab, ob sich Ihr Unternehmen auch unter fremder Führung am Markt behaupten könnte.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter Nur in gute Hände (PDF auf externem Server) sowie in der Checkliste auf Nachfolgewiki.
Um einen geeigneten Nachfolger zu finden, können Sie Unternehmens- und Nachfolgebörsen im Internet nutzen. Hier können Sie Ihren Betrieb präsentieren. Auch potenzielle Nachfolger haben die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen vorzustellen. Die Einträge sind anonym. Erst wenn Sie als Übergeber Interesse daran haben, einen Nachfolger persönlich kennenzulernen, stellen die Börsenbetreiber den direkten Kontakt her.
Wichtige Börsen sind:
nexxt-change Unternehmensbörse
Betriebsbörsen der Bayerischen Handwerkskammern
Nachfolgebörse der Bayerischen Architektenkammer
Nachfolgebörse der Bayerischen Ingenieurekammer Bau
Darüber hinaus stehen auch klassische Wege für eine Suche nach einem Nachfolger zur Verfügung. Hier bieten sich in Bayern folgende Kontaktmöglichkeiten an:
- Industrie- und Handelskammern
- Bayerische Handwerkskammern
- Regionale Wirtschaftsverbände
- Berufsverbände
- Hans Lindner Stiftung
- Tageszeitungen, Fachmedien
- Persönliche Kontakte
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner.
Zu den entscheidenden Fragen, die Sie sich bei einer Unternehmensübergabe stellen müssen, gehört: Ist meine Altersvorsorge nach Beendigung meiner beruflichen Tätigkeit sichergestellt?
In den seltensten Fällen sind Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausreichend, um den eigenen Ruhestand zu finanzieren. Prüfen Sie daher gründlich, ob Ihre bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen ausreichen, um Ihren weiteren Lebensunterhalt zu finanzieren. Sollte dies nicht der Fall sein, sind im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung möglichst Vereinbarungen zu treffen, wie eine angemessene Altersversorgung realisiert werden kann.
Die Form der Unternehmensübertragung ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Ganz gleich, wie diese aber geregelt wird, gilt: Idealerweise sollte die Altersversorgung einerseits ausreichen, um Ihnen den Ruhestand zu finanzieren und andererseits die Zahlungsfähigkeit und den Bestand des Unternehmens nicht zu gefährden.
Hinsichtlich Ihrer Altersversorgung gibt es unterschiedliche Lösungsansätze:
- Kaufpreis als Einmalzahlung oder Rate
- Pachtzahlungen
- Pension/Betriebsrente
Unter folgenden Links können Sie weitere Informationen abrufen:
Die geplante Nachfolge ist der Idealfall der Unternehmensübertragung. Oft erfordern jedoch unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers, plötzliches Handeln. Doch was muss geregelt sein, damit im Notfall die Geschäfte des Unternehmens fortgeführt werden können?
Seien Sie für den Ernstfall gerüstet: Treffen Sie frühzeitig die notwendigen rechtlichen Vorkehrungen und erstellen Sie einen Notfallplan. Ziel sollte sein, alle Informationen, Dokumente und Vollmachten in einer Art Notfallordner abzulegen. Dieser sollte alle Informationen und Unterlagen enthalten, die für eine reibungslose Weiterführung des Unternehmens notwendig sind.
Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:
- Handlungs- und Kontovollmachten
- Vertretungspläne sowie wichtige Kontaktdaten, etwa von Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälten, Steuerkanzleien oder Wirtschaftsprüfern
- Passwörter, Codes und PINs, beispielsweise für Computer oder für das Online-Banking
- Gesellschaftsverträge, Handelsregister- und Grundbuchauszüge
- Policen von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- und anderen Versicherungen
- Kreditverträge
- Ehevertrag
- Testament, Erbvertrag
- Persönliche Daten, zum Beispiel vom Führungspersonal und weiteren wichtigen Personen
- Bilanzen der vergangenen drei Jahre
- Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Vermögensaufstellung
- Verzeichnis der wichtigsten Schlüssel, ihrer Aufbewahrungsorte sowie Namen und Kontaktdaten der Personen, die die Schlüssel aufbewahren
Die Unterlagen sollten zumindest jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Unterlagen und Schlüssel können bei einer hierfür geeigneten Stelle, zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, hinterlegt werden. Das Führungspersonal des Unternehmens oder Angehörige sollten über den Notfallordner informiert sein.
Unverzichtbar für den Notfallplan und von zentraler Bedeutung: Benennen und bevollmächtigen Sie rechtzeitig einen Stellvertreter oder Nachfolger, der die Geschäfte im Notfall weiterführen kann!
Hilfestellung zu Art und Umfang eines Notfallplans erhalten Sie bei den Beratungsstellen und unter folgenden Links:
Nachfolger
Ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen, ist eine spezielle Form der Unternehmensgründung. Die Übernahme ist, genauso wie die Neugründung eines Unternehmens, ein komplexer Vorgang, der durchdacht und sorgfältig geplant sein muss.
Sie möchten ein Unternehmen übernehmen? Dann lassen Sie sich umfassend beraten! Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Übernahme stehen Interessierten zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Folgende Punkte müssen in jedem Fall geklärt werden:
Weiterführende Publikationen
Bei der Übernahme erfolgt der Einstieg in die bestehende Struktur eines Betriebs. Dieser ist bereits in vielen Bereichen durch die Persönlichkeit des Übergebers geprägt. Im Gegensatz zur Neugründung sind diese Unternehmen meist auf dem Markt gefestigt. Auch bestehen oft langjährige Beziehungen zu Kunden sowie Lieferanten und eingearbeiteten Mitarbeitern.
Genau hier liegt eine der größten Herausforderungen, die Sie als Nachfolger meistern müssten: sich als neuer Chef etablieren und dabei auch bestehende Strukturen kritisch hinterfragen. Ihre Aufgabe ist es, den Betrieb nach eigenen Vorstellungen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Jeder an einer Unternehmensnachfolge Interessierte muss für sich abwägen, ob er diese Hürden annehmen und bewerkstelligen will. Unterstützung bei dieser Entscheidung kann bei Ansprechpartnern vor Ort eingeholt werden.
Für eine erste Orientierungshilfe steht Ihnen eine Checkliste des Bundeswirtschaftsministeriums (PDF auf externem Server) zur Verfügung.
Das richtige Unternehmen für eine Übernahme zu finden, ist die zentrale Weichenstellung für die Unternehmensnachfolge. Für potentielle Unternehmer stellen sich gerade mit der Unternehmenswahl viele Fragen: Welche Branche? Welche Örtlichkeit? Welche Unternehmensgröße traue ich mir zu? Wie hoch darf der Kaufpreis sein? Und wie sieht es mit der Marktposition aus?
Hilfestellung bieten Unternehmensnachfolgeportale bzw. Betriebsbörsen im Internet. Dort präsentieren sich Unternehmen, die einen externen Nachfolger suchen. Interessierte haben die Möglichkeit, anhand gezielter Suchanfragen den Kreis, der in Frage kommenden Firmen, weiter einzugrenzen.
Wichtige Börsen sind:
nexxt-change Unternehmensbörse
Betriebsbörsen der bayerischen Handwerkskammern
Nachfolgebörse Bayerische Architektenkammer
Nachfolgebörse Bayerische Ingenieurekammer Bau
Darüber hinaus stehen Ihnen auch klassische Wege für eine Suche nach einem Unternehmen zur Verfügung. Hier bieten sich in Bayern folgende Kontaktmöglichkeiten an:
- Industrie- und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Regionale Wirtschaftsverbände
- Berufsverbände
- Hans Lindner Stiftung
- Tageszeitungen, Fachmedien
- Persönliche Kontakte
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner vor Ort.
Weitere Informationen finden Sie unter den Links:
Prüfen Sie selbstkritisch und in enger Abstimmung mit dem Übergeber: Reichen meine formalen Zulassungsvoraussetzungen bzw. meine Qualifikationen für die Übernahme des Unternehmens aus? Ausschlaggebend sollte die Übereinstimmung Ihrer Fähigkeiten mit dem Anforderungsprofil des Übergebers an seinen potentiellen Nachfolger sein.
Folgende Fragen können hierbei als erste Orientierungshilfe dienen:
- Habe ich unternehmerisches Talent?
- Persönlicher Eindruck: Passt das Unternehmen zu mir?
- Fachliche Qualifikation: Habe ich als potentiell neuer Chef das Fachwissen, kenne ich die Branche?
- Habe ich die nötigen Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Meistertitel oder andere für die Branche nötigen Zulassungen und Fähigkeitsnachweise?
- Habe ich die notwendigen Führungsqualitäten?
- Bin ich kommunikativ und kann ich mich und andere motivieren?
- Habe ich überzeugende Konzeptionen und Visionen für die Zukunft des Unternehmens?
- Schaffe ich es, das Lebenswerk des Übergebers zu respektieren?
Weitere Informationen erhalten Sie unter Nachfolgewiki: Der geeignete Nachfolger und unter Nachfolgewiki: Vorbereitung Übernehmer.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan des Nachfolgers ist eine wichtige Voraussetzung für den Unternehmenserfolg nach der Übernahme. Doch was sollte dieser beinhalten?
Der Businessplan basiert auf dem Istzustand des zur Übernahme anstehenden Unternehmens und enthält wichtige Aussagen zur derzeitigen Lage und künftigen Ausrichtung. Er soll veranschaulichen, dass Sie das Unternehmen wirklich sorgfältig analysiert haben. Ferner sollte der Businessplan Klarheit darüber verschaffen, welche konkreten Ziele bis wann und auch mit welchen Mitteln erreicht werden sollen.
Klären Sie bei der Erstellung des Businessplans für das Unternehmenskonzept insbesondere folgende Fragen:
- Kann ich das Unternehmen so weiterführen wie der Vorgänger? Was möchte ich verändern?
- Welches Portfolio bietet das Unternehmen zurzeit an? Möchte ich daran etwas ändern oder ausbauen?
- Wie ist das Erscheinungsbild des Unternehmens? Plane ich hier Veränderungen vorzunehmen?
- Welche Notfallplanung habe ich?
Ein überzeugender und klar strukturierter Businessplan, mit einer Notfallplanung, ist eine wichtige Grundlage bei Bankengesprächen zur Finanzierung der Übernahme.
Informationen und Checklisten für die Erstellung von Businessplänen sind unter folgenden Links abrufbar:
Gehen Sie Zeitpunkt und Konditionen der Übernahme eines Unternehmens mit großer Sorgfalt an. Gerade für potentielle Übernehmer ist dieser Schritt oftmals mit großen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Bereiten Sie sich daher gründlich vor!
Folgende Fragen spielen hierbei eine wichtige Rolle:
- Habe ich einen verlässlichen Überblick über den Unternehmenswert, den Finanzbedarf für die Übernahme und die eigene finanzielle Lage?
- In welchem Umfang sind, neben dem Kaufpreis, zusätzliche Investitionen in Maschinen, Gebäude oder Betriebseinrichtungen vorzunehmen, um das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten?
- Ist die Finanzierung gesichert?
Die Finanzierung kann sich dabei aus einer Vielzahl von Bausteinen zusammensetzen und häufig auch durch staatliche Förderung unterstützt werden.
Informationen zur Unternehmensbewertung finden Sie im Kapitel Gemeinsam in die Übergabe. Antworten zu Finanzierungsfragen finden Sie unter Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Darüber hinausgehende Informationen finden Sie unter den Links:
Gemeinsam in die Übergabe
Die Unternehmensübertragung ist ein gemeinsamer Prozess zwischen Übergeber und Nachfolger. Wichtige Fragestellungen und Entscheidungen können deshalb nur gemeinsam beantwortet und getragen werden, da sie für beide Seiten zum Teil weitreichende (finanzielle) Folgen haben können.
Mit folgendem Überblick sollen die wichtigsten, gemeinsam zu klärenden Themen dargestellt werden.
Welche die beste Form der Unternehmensübergabe ist, kann aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und der rechtlichen Folgen nicht allgemeingültig beantwortet werden. Auf Grund unterschiedlicher Voraussetzungen in jedem Betrieb muss in jedem Einzelfall eine individuelle Lösung gesucht werden. Lassen Sie sich bei der Entscheidungsfindung in Form von anwaltlicher, notarieller oder steuerlicher Beratung dringend unterstützen.
Grundsätzlich lassen sich folgende Formen der Nachfolge unterscheiden:
a) Übertragung innerhalb der Familie
Soll das Unternehmen im Besitz der Familie bleiben, kann die Eigentumsübertragung auf verschiedene Weise erfolgen:
- Vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung: Unentgeltliche Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten an ein/mehrere Kind/-er bzw. Familienmitglied/-er.
- Schrittweise Übertragung durch Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. Schenkung oder Verkauf: Die Geschäftsanteile gehen nach und nach auf ein Kind/Familienmitglied bzw. mehrere Kinder/Familienmitglieder über.
- Gewillkürte Erbfolge per Testament/Erbvertrag: Eine Festlegung des Erbanteils ist individuell möglich.
- Gesetzliche Erbfolge: Sie ist wenig ratsam, da Entscheidungsfindungen unter Erbengemeinschaften oft schwierig sind.
b) Verkauf des Unternehmens
Findet sich für die Unternehmensnachfolge kein Familienmitglied, so kann das Unternehmen verkauft werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Verkauf von Teilen bzw. des ganzen Betriebsvermögens: Alle Wirtschaftsgüter, Forderungen und Schulden gehen auf den neuen Inhaber über.
- (Schrittweiser) Verkauf des Unternehmens oder einer Beteiligung: Der Nachfolger erwirbt Anteile in Etappen und übernimmt sukzessiv die Führung vom Übergeber.
- Verkauf des Unternehmens oder einer maßgeblichen Beteiligung an die Mitarbeiter: Mitarbeiter übernehmen gemeinsam das Kapital und setzen eine Geschäftsführung ein.
- Verkauf an Führungskräfte aus dem Unternehmen (Management-Buy-out, MBO) oder von außerhalb (Management-Buy-in, MBI): Hier ist die Finanzierung, mit oft erheblichem Fremdkapitaleinsatz, häufig eine Herausforderung. Ferner besteht bei größeren Unternehmen die Einstiegsmöglichkeit für Finanzinvestoren (Private-Equity-Gesellschaften).
c) Betriebsverpachtung
Bei einer Betriebsverpachtung bleibt der Altunternehmer Eigentümer des Unternehmens. Der Nachfolger erhält das Recht, die zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter (einschließlich Firmennamen, Rechten und Know-how) zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen. Dafür zahlt er regelmäßig einen Pachtzins, der in der Regel vom erwirtschafteten Umsatz oder Ertrag abhängig ist. Sollten Sie eine Betriebsverpachtung in Erwägung ziehen, so lassen Sie den Pachtvertrag unbedingt mithilfe eines Rechtsanwalts oder Notars aufsetzen!
d) Einsatz eines Fremdgeschäftsführers als Übergangslösung
Die Einsetzung eines familienfremden Geschäftsführers (oder Vorsitzenden der Geschäftsführung) bietet sich an, wenn sich der Unternehmer zwar aus der Leitung des Unternehmens zurückziehen, aber Eigentümer des Betriebs bleiben und weiterhin grundlegende unternehmerische Entscheidungen in der Hand behalten möchte. Der neue Geschäftsführer kann aus dem Unternehmen oder von außen kommen. Häufig wird diese Option als Übergangslösung gewählt, wenn sich noch kein geeigneter Nachfolger aus der Familie herauskristallisiert hat oder Kinder, die in Frage kämen, noch zu jung oder unerfahren sind.
e) Stiftung
Für den Fall, dass ein Unternehmer keinen Nachfolger aus der Familie findet, kann im Einzelfall eine Stiftung zu einer attraktiven Option für die Unternehmensnachfolge werden. Unter einer Stiftung versteht man eine Vermögensmasse, die dauerhaft und verbindlich für einen oder mehrere Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Folgende Vorteile ergeben sich daraus:
- Die Stiftung ist eine juristische Person ohne Inhaber, Gesellschafter oder Mitglieder – sie gehört also sich selbst. Die Stiftung kann zu Lebzeiten des Inhabers erfolgen oder durch ein Testament geregelt werden.
- Der Unternehmer kann mit einer unternehmensbezogenen Stiftung sein Lebenswerk, das Unternehmen, auf Dauer erhalten. Eine Zerschlagung oder ein Ausverkauf ist nicht möglich, da der staatliche Bestandsschutz eine Entnahme von Vermögenswerten dauerhaft verbietet.
- Der Unternehmer kann als Stifter den Stiftungszweck langfristig verbindlich festlegen und auch seine unternehmerischen Ziele und Prinzipien festschreiben.
- Der Stifter kann im Stiftungsvertrag mit der Festlegung der Verwendung der Stiftungserträge seine eigene Versorgung sowie die seiner Angehörigen und Nachkommen sicherstellen.
- Der Unternehmer kann zunächst weiter die Geschäftsführung ausüben. Es bleibt ihm aber auch überlassen, ob er diese in die Hände eines Familienmitglieds oder fremder Manager legen möchte.
Grundlage für die Unternehmensbewertung, künftige Investitionsentscheidungen und damit das weitere Vorgehen im Übergabeprozess ist, dass Sie das Unternehmen, das Sie übernehmen möchten, kennen! Vor der eigentlichen Übergabe und den Verhandlungen über den Kaufpreis sollten Sie sich als Nachfolger und auch der Übergeber dringend ein genaues Bild über die Situation im Unternehmen verschaffen.
Wichtig sind insbesondere Informationen über:
- Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung
- Wichtige Kennzahlen wie Materialeinsatz, Personalkosten, Sachkosten
- Entwicklung der Kosten- und Ertragsstruktur in den letzten Jahren
- Zukunftsaussichten der Branche, Stellung am Markt und Konkurrenz
- Gründe für positive/negative Entwicklung; Vergleich zu der Entwicklung der Branche
- Aufgabegrund des Alteigentümers
- Zustand von Betriebsstätten, Anlagen und Ausstattung
- Qualifikation, Motivation, Fluktuation und Entlohnung der Mitarbeiter
- Struktur und Merkmale des Kundenstamms, Beziehung des Alteigentümers zu den Kunden
- Standortanalyse (Infrastruktur, Anbindung an Verkehrswege, Breitbandanbindung, Wohnortattraktivität, ggf. Altlasten auf Betriebsgelände)
- Ruf des Unternehmens
- Alle vertraglichen Beziehungen des Unternehmens einschließlich bestehender Verpflichtungen (z.B. Arbeitsverträge, bestehende Verbindlichkeiten)
- Gesellschaftsvertrag und Beteiligungen
- Unternehmensbezogene Rechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Nutzungen an Rechten
- Mögliche Haftungsrisiken einschließlich Haftung für betriebsbedingte Steuern
Weitere Informationen finden Sie im Wegweiser zur Unternehmensnachfolge unter Genau hinschauen: Das Unternehmen kennenlernen (PDF auf externem Server).
Der Unternehmenswert ist von zentraler Bedeutung bei der Übergabe eines Unternehmens. Viele Übergeber neigen dazu, den Wert ihres Unternehmens zu überschätzen. Vor dem Hintergrund, dass das Unternehmen ihr Lebenswerk verkörpert, ist dies nur allzu verständlich. Der Käufer hingegen möchte einen möglichst geringen Preis zahlen und seine verfügbaren Mittel lieber in die Weiterentwicklung des Unternehmens investieren.
Auch hier gibt es keine allgemeingültige Lösung: Einen absolut objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Der Kaufpreis ist vielmehr das Resultat von Verhandlungen zwischen Übergeber und Nachfolger und wird beeinflusst vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
Es gibt verschiedene Methoden, um den Wert von Unternehmen zu ermitteln. Welche davon am passendsten ist, hängt von der Branche, von der Unternehmensgröße und vom Bewertungszweck ab. Einen Überblick vermitteln das IHK-Merkblatt Unternehmensbewertung (PDF auf externem Server), die Publikation Unternehmensnachfolge (PDF auf externem Server) des Bundeswirtschaftsministeriums sowie, speziell für Handwerksbetriebe, die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk.
Holen Sie sich als Übergeber und Nachfolger den Rat eines Unternehmensberaters, Wirtschaftsprüfers oder anderen Experten ein. Handwerksunternehmen erhalten von den Betriebsberatern der Handwerkskammern eine kostenlose und neutrale Beratung.
Die Entscheidung für die Beibehaltung oder Änderung der Rechtsform eines Unternehmens ist gut zu durchdenken. Die Rechtsform bestimmt den gesetzlichen Handlungsrahmen und hat eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller, struktureller und persönlicher Konsequenzen, zum Beispiel bezüglich Haftung, Grundkapital, Außenwirkung oder Steuern.
Grundsätzlich existieren drei Unternehmensformen, die u.a. folgende haftungsrechtliche Unterschiede aufweisen:
- Einzelunternehmen, d.h. Unternehmen eines eingetragenen Kaufmanns oder einer eingetragenen Kauffrau, zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass der Unternehmer bzw. die Unternehmerin mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften.
- Gleiches gilt für die Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und OHG (Offene Handelsgesellschaft) sowie für den Komplementär einer KG (Kommanditgesellschaft). Eine Sonderform der Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Hier haftet als Komplementär eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), bei der die persönliche Haftung der Gesellschafter auf die geleisteten Einlagen beschränkt ist.
- Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter bzw. Aktionäre persönlich nur in Höhe ihrer geleisteten Einlagen und nicht mit ihrem sonstigen persönlichen Vermögen. Das ist zum Beispiel bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmensgesellschaft) oder AG (Aktiengesellschaft) der Fall.
Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie sollten nicht übereilt entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer , dem IFB (PDF auf externem Server) (Institut für Freie Berufe), der Landesnotarkammer Bayern und auf dem Infoletter GründerZeiten 11: Rechtsformen (PDF auf externem Server).
Unterstützung bei der Wahl der Rechtsform erhalten Sie auch bei Ihrem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt sowie Ihren Ansprechpartnern vor Ort.
Die Unternehmensnachfolge hat immer auch steuerliche Auswirkungen. Welche Belastungen oder auch Entlastungen werden auf Sie zukommen? Die Antwort darauf hängt beispielsweise von der Art der Übertragung, der Rechtsform des Unternehmens oder der Höhe der persönlichen Freibeträge ab.
Die Erbschaftsteuerreform von 2016 hält an dem Prinzip fest, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, steuerlich zu begünstigen. So sind etwa Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten von der Pflicht befreit, die Lohnsumme für fünf Jahre stabil zu halten, um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu gelangen.
Die steuerliche Komplexität einer Übertragung und die Bedeutung der steuerlichen Gestaltung für Übergeber und Nachfolger sind nicht zu unterschätzen. Daher sollten Sie in den Prozess stets einen Steuerberater einbeziehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Publikation (PDF auf externem Server) des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der Broschüre zur Betriebsaufgabe und zur Unternehmensnachfolge der HWK.
Besteht Einigkeit über die Modalitäten der Unternehmensübertragung, so muss im nächsten wichtigen Schritt geklärt werden: Wie kann die konkrete Umsetzung der Nachfolge im Unternehmen optimal gestaltet werden. Im Idealfall packen Übernehmer und Übergeber dabei gemeinsam an.
Folgende Tipps können den Weg der gemeinsamen Umsetzung erleichtern:
- Der Seniorunternehmer führt den Nachfolger in den Betrieb ein. Stellen Sie Ihren Nachfolger aktiv Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern vor – dies schafft Vertrauen.
- Gemeinsam klären Sie als Übergeber und Nachfolger, ob und in welchem Umfang der Übergeber eine (vorübergehende) Beratertätigkeit wahrnehmen möchte. Dabei sollte ein fester Zeitpunkt für den unumkehrbaren Rückzug des vorigen Inhabers festgelegt werden.