Regionale Wirtschaft in Bayern

Die Bayerische Regionalförderung fördert Investitionen gewerblicher Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Beherbergung und Gastronomie sowie dem Dienstleistungsgewerbe.

Die Regionalpolitik hat die Aufgabe, strukturschwache Regionen nachhaltig zu unterstützen und verfolgt damit das im Grundgesetz verankerte Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll diesen Gebieten der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig stärkt eine gezielte Regionalförderung das gesamtwirtschaftliche Wachstum und erleichtert den notwendigen Strukturwandel.

Regionalförderung in Bayern

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat 2023 über 173,3 Millionen Euro für die Regionalförderung in Bayern bereitgestellt, 15,5 Millionen Euro davon stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Damit wurden Gesamtinvestitionen von fast 1,2 Milliarden Euro in 499 Projekten angestoßen. Bayernweit sind über 1.300 neue Arbeitsplätze entstanden und knapp 13.000 bestehende Arbeitsplätze konnten gesichert werden. Knapp 90 Prozent der Regionalfördermittel gehen in den ländlichen Raum, der wirtschaftlich kontinuierlich aufholt.

Weitere Förderungen für die regionale Wirtschaft

Neben der Regionalförderung setzt das Bayerische Wirtschaftsministerium auch mit anderen Förderinstrumenten effektive Impulse für den ländlichen Raum in Bayern, z.B. mit dem Mittelstandskreditprogramm. Die Ansiedlungsagentur des Freistaats Invest in Bavaria trägt mit ihren Projekten zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum bei.

Ansprechpartner

Ansprechpartner der Regionalförderung sind die Wirtschaftsabteilungen (Sachgebiete 20) der örtlich zuständigen Bezirksregierungen in Bayern. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirksregierungen stehen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Sie helfen bei der Antragserstellung und wickeln das gesamte Förderverfahren ab: Angefangen von der Antragsprüfung und dem Bewilligungsverfahren bis hin zur Mittelauszahlung und der abschließenden Verwendungsnachweisprüfung.

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